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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Zur Vervollständigung der Lohnunterlagen können Arbeitgeber ab sofort einen Personalfragebogen für Minijobber nutzen. (Foto: © bartusp /123RF.com)
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September 2017
Wer einen Minijobber einstellen will, muss vorher wichtige Fragen klären. Dabei hilft ein neuer Personalfragebogen für Arbeitgeber.
Um einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden zu können, muss der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung einige Dinge klären – zum Beispiel, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und welche Abgaben zukünftig entstehen.
Um diese Prüfung für Arbeitgeber zu vereinfachen, hat die Minijob-Zentrale gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände einen Personalfragebogen erstellt. Diese Checkliste können sich Arbeitgeber kostenlos auf der Webseite der Minijob-Zentrale herunterladen.
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Damit können Arbeitgeber alle notwendigen Daten ihres Arbeitnehmers erfassen. Gleichzeitig soll der Personalfragebogen sicherstellen, dass nur Daten erhoben werden, die Arbeitgeber erfragen dürfen. „Die Arbeitgeber vervollständigen mit dem Personalfragebogen ihre Lohnunterlagen und haben damit einen wichtigen Nachweis für die Betriebsprüfungen“, schreibt die Minijob-Zentrale.
Der Personalfragebogen kann sowohl für 450-Euro-Minijobber als auch für kurzfristig Beschäftigte eingesetzt werden. Allerdings ersetzt er nicht den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Minijobber.
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