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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Arbeitslosenversicherung? "Brauche ich nicht", sagen sich viele Gründer. Es wird schon gut gehen. (Foto: © Elena Nichizhenova/123RF.com)
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Mai 2020
Immer weniger Selbstständige nutzen die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Das meldet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB. 2019 gab es nur noch 3.000 neue Verträge.
Auch Selbstständige können sich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Die Arbeitslosenversicherung steht ihnen dann offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Allerdings nutzen Jahr für Jahr immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Seit 2013 hat sich demnach die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: 19.000 schlossen im Jahr 2013 eine solche Versicherung ab, 2017 waren es noch 8.000 und 2019 nur noch 3.000.
Voraussetzungen Voraussetzung für den Antrag auf eine Arbeitslosenversicherung: Innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss man mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Ob das durchgehend war oder ob einzelne Beschäftigungen zusammengerechnet werden, ist egal. Oder man hat vor der Gründung Arbeitslosengeld I bezogen. Der Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung wird innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt. Dabei muss man anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass man mindestens 15 Stunden wöchentlich selbstständig tätig ist.
Ein wichtiger Punkt ist laut der IAB-Studie*, dass sich das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen je nach Qualifikation der Versicherten stark unterscheiden kann. Die Beiträge sind unabhängig von der Höhe der im Versicherungsfall zu erwartenden Leistung:
Ausnahmeregelung für die Corona-Krise Selbstständige, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert und in der Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind, erhalten leichter Zugang zu Arbeitslosengeld. Lesen Sie mehr
Die Höhe der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Liegt die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung aber länger zurück, wird die Leistung anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das sich nach der Qualifikation richtet.
Das monatliche Arbeitslosengeld beträgt dann für zuvor Selbstständige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen 917,40 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und 1.624,50 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss. Entsprechend steigt die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn.
Richtwerte für 2020:
Hoch-/Fachhochschule: 1.624,50 Euro
Fachschule/Meister: 1.405,50 Euro
Abgeschlossener Ausbildungsberuf: 1.177,50 Euro
Keine Ausbildung: 917,40 Euro
*Befragt wurden rund 500 Gründer, die von der Bundesagentur für Arbeit mit dem Gründungszuschuss gefördert wurden.
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