Die Untersuchung ergab, dass die Hauptbelastungen während der Recherche-, Dokumentations- und Angebotsphasen auftreten.

Die Untersuchung ergab, dass die Hauptbelastungen während der Recherche-, Dokumentations- und Angebotsphasen auftreten. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Baufirmen vermeiden öffentliche Vergaben aus Frust

Betriebsführung

Die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen führen in kleinen und mittleren Bauunternehmen zu Frust und Wut. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des IfM Bonn.

Unverständliche Anforderungen, immer gleiche Nachweise und ineffiziente Prozesse führen in kleinen und mittleren Bauunternehmen (KMU) bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu Frustration, Ärger oder Wut. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des IfM Bonn, die die bürokratische Belastung dreier Unternehmen in der Baubranche untersucht hat.

Die Untersuchung ergab, dass die Hauptbelastungen während der Recherche-, Dokumentations- und Angebotsphasen auftreten. Zudem wurden die finanziellen Aufwendungen untersucht. Für Kleinstbetriebe im Baugewerbe (maximal neun Mitarbeiter) betragen diese etwa 3.070 Euro pro kommunale Ausschreibung. Größere Firmen investieren aufgrund von Skaleneffekten und etablierten Prozessen lediglich 900 bis 1.600 Euro.

Hohe Kosten + viel Stress = keine Teilnahme

Der Großteil der Kosten, zwischen 50 und 90 Prozent, entfällt auf die Erstellung des Angebots. Diese Ausgaben werden jedoch meist in Kauf genommen, da sie als notwendig für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren erachtet werden. Angesichts der begrenzten Möglichkeiten zur Kostenreduzierung und der Gefahr, dass negative Emotionen zur Vermeidung von Ausschreibungen führen können, empfehlen die Experten des IfM Bonn, sich verstärkt auf die Verringerung der psychologischen Belastung zu konzentrieren.

Once-Only-Prinzip als Lösung

Sebastian Schneider, Wissenschaftler am IfM, schlägt vor: "Ein wichtiger Schritt wäre die zügige Einführung des 'Once-Only'-Prinzips. Dadurch müssten die Unternehmen, die bereits einmal ihre Daten an öffentliche Stellen übermittelt haben, diese anschließend nicht noch einmal an anderer Stelle angeben. Zudem würden beispielsweise eine zentrale Vergabeplattform, auf der Ausschreibungen aller öffentlichen Auftraggeber einfach auffindbar sind, sowie standardisierte Prozesse und eine Medienbruchfreiheit, die eine schnelle Dateneingabe ermöglichen, die psychologische Belastung in den Unternehmen deutlich reduzieren."

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>Hier finden Sie die komplette Studie kostenlos zum Herunterladen.

Lösung in Sicht?

Die Politik sieht die Probleme der Betriebe und hat reagiert: Am 27. November 2024 hat das Bundeskabinett die Reform des Vergaberechts beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich gesenkt und Gesamtvergaben zum Zweck beschleunigter Transformations-, Infrastruktur- und Verteidigungsprojekte erleichtert und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung.

Handwerk übt Kritik

Aus Sicht des Handwerks muss der Gesetzentwurf an vielen Stellen überarbeitet werden: Dass Fach- und Teillosvergabe nicht mehr vorrangig sind, würde zu einer weiteren Verengung des Markts für öffentliche Aufträge führen. Nachbesserungsbedarf gibt es bei folgenden Punkten: 
• Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Fach- und Teillosvergabe
• maßvolle Anhebung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich und Etablierung eines nachvollziehbaren Verfahrens für zukünftige Anpassungen
• öffentlich-öffentlich Zusammenarbeit nicht noch weiter stärken und auf den Bereich der Daseinsvorsorge beschränken
• Möglichkeiten zur Nutzung funktionaler Leistungsbeschreibungen nicht zusätzlich ausweiten
• generelle Zulassung von Nebenangeboten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz nicht mehr vor den Neuwahlen beschlossen wird. Lesen Sie > hier mehr

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Text: / handwerksblatt.de

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