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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Kleine Brandherde sind leicht mit geeigneten Feuerlöschern zu löschen. (Foto: © tawhy/123RF.com)
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Mai 2024
Ein Feuer im Betrieb kann zum Ruin führen, zeigt eine aktuelle Studie. Um sich davor zu schützen, sollten Chefs ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen. Die Handwerkskammern bieten Schulungen an.
Zwei von fünf Unternehmen müssen in den ersten zwei Jahren nach einem Brand Konkurs anmelden. Das zeigt eine Statistik des Allianz Risk Barometer. Die Gründe für eine Betriebsschließung nach einem Feuerschaden sind vielfältig. Neben dem Produktionsausfall und den daraus entstehenden Folgen – wie etwa Vertragsstrafen – die aus nicht erbrachten Leistungen resultieren, kann es zu weiteren finanziellen Belastungen kommen.
Der finanzielle Rettungsring der Feuerversicherung kann mitunter sehr fragil sein. Firmen, die den vorbeugenden Brandschutz vernachlässigen, handeln fahrlässig und riskieren, von ihrer Versicherung nicht den gesamten Schaden erstattet zu bekommen.
Die meisten Großbrände beginnen mit einem Entstehungsbrand, einem kleinen Brandherd mit einer begrenzten Fläche von etwa einem Quadratmeter. Diese Entstehungsbrände sind leicht mit geeigneten Feuerlöschern zu löschen. Der Umgang mit Feuerlöschern kann in Schulungen zum Brandschutzhelfer trainiert werden. Nach §10 ArbSchG muss das Personal in jedem Unternehmen im vorbeugendem Brandschutz unterwiesen und geschult sein. So legt die ASR 2.2 zum Beispiel fest, dass bei normaler Brandgefährdung im Betrieb mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein müssen. Bei Schichtarbeit oder erhöhter Brandgefährdung muss die Anzahl der Brandschutzhelfer aufgestockt werden.
Die Handwerkskammer OMV bietet Schulungen zum Brandschutzhelfer nach DGUVI 205-023 für Personal an: zwei Unterrichtseinheiten plus praktische Übung. Die Schulung kann auch direkt in der Firma durchgeführt werden. Nutzen Sie das Angebot der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und leisten Sie einen aktiven Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Unternehmen!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Erk Weiss, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der HWK OMV: T 0381 4549-236, E-Mail: weiss.erk@hwk-omv.de.
(Quelle: Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern)
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