Die Handwerkskammern empfehlen der Landesregierung, die Änderungen im Schulrecht möglichst schnell vorzunehmen, denn der bislang für Ende Januar, Anfang Februar vorgesehene Anmeldezeitpunkt habe diverse Nachteile. (Foto: © Jörg Meier)

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Berufskollegs: Anmeldezeitpunkt verlagern

Die nordhein-westfälischen Handwerkskammern fordern eine Verlagerung des Anmeldezeitpunkts an Berufskollegs zur Unterstützung der dualen Ausbildung.

Die Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen fordern zur Unterstützung der dualen Ausbildung eine Verlagerung des Bewerbungs- beziehungsweise Anmeldezeitpunkts an Berufskollegs für Schüler der Sekundarstufe I um vier Monate nach hinten. So soll das Übergangssystem Schule-Beruf verbessert, der Landeshaushalt geschont und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.

Die Handwerkskammern empfehlen der Landesregierung, die Änderungen im Schulrecht möglichst schnell vorzunehmen, denn der bislang für Ende Januar, Anfang Februar vorgesehene Zeitpunkt habe diverse Nachteile. So passiere es viel zu häufig, dass Jugendliche, die sich in der Mitte des ersten Quartals eines Jahres zu einem Bildungsgang am Berufskolleg angemeldet haben,

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  • ihre Bemühungen um eine duale Ausbildung einstellen,
  • nicht mehr an Angeboten zur beruflichen Orientierung teilnehmen,
  • keine Notwendigkeit mehr in der Planung ihres Übergangs sehen, da sie sich "versorgt" fühlen,
  • bereits laufende Bewerbungsverfahren für eine duale Ausbildung nicht weiterverfolgen.

 

Die Landesregierung habe sich die Stärkung der dualen Ausbildung zum Ziel gesetzt. Diese Terminverschiebung sei eine wichtige Maßnahme, um die zunehmend offenen Ausbildungsplätzen zu besetzen.

Text: / handwerksblatt.de

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