Berufsunfähigkeit

Wer wegen Berufsunfähigkeit seinen Job aufgeben muss, bekommt eine Rente von der Versicherung. Aber nicht, wenn er einen neuen Arbeitsplatz mit vergleichbarem Verdienst findet. (Foto: © nito500/123RF.com)

Vorlesen:

Ex-Dachdecker: keine Rente für Berufsunfähigkeit

Ein ehemaliger Dachdecker arbeitete später als Rettungsassistent. Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf deshalb seine Rente streichen.

Wer einen neuen Job ausübt, bekommt keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung seines früheren Berufs mehr, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Fall eines Dachdeckers entschieden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die neue Stelle mit der alten im Hinblick auf Bezahlung und Arbeitszeit vergleichbar ist.

Der Fall

Ein gelernter Dachdecker hatte aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben müssen. Seitdem bezog der ehemalige Geselle eine Rente von 348 Euro aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer Überprüfung stellte das Unternehmen später fest, dass der Versicherungsnehmer mittlerweile bei einem Landkreis als Rettungsassistent arbeitete. Daraufhin stellte die Versicherung ihre Leistungen ein. Der Mann wehrte sich dagegen. Er verdiene jetzt weniger und die Jobs seien nicht vergleichbar.

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Versicherung Recht. Denn die jetzige Berufstätigkeit als Rettungsassistent entspreche weitgehend der früheren Lebensstellung des Mannes. Beide Berufe setzten eine qualifizierte Ausbildung voraus, genießen vergleichbares soziales Ansehen, erklärten die Richter.

Auch das Einkommen sei vergleichbar. Die Versicherung habe ausgerechnet, dass ein Dachdeckergeselle heute 33.306 Euro verdienen könne. Der Rettungsassistent verdiene sogar mehr. Allerdings arbeite er nicht mehr tarifvertraglich garantierte 39 Stunden pro Woche wie früher, sondern 48 Stunden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Berufe sind vergleichbar

Da er Wochenend- und Nachtdienste regelmäßig leiste, seien die Zulagen fester Bestandteil seines Einkommens und müssten dazugezählt werden. Der Rettungsassistent verdiene nur etwa fünf Prozent weniger, als er aktuell als Dachdecker verdienen würde. Ein Einkommensverlust von weniger als zehn Prozent sei jedoch vom Versicherten als zumutbar hinzunehmen.

Auch einen weiteren Einwand gegen die Vergleichbarkeit der beiden Berufe ließen dir Richter nicht gelten: Als Rettungsassistent könne er seine Freizeit kaum planen, oft müsse er am Wochenende arbeiten. Schon möglich, dass darunter mancher soziale Kontakt leide, so das Gericht. Aber der Beruf des Dachdeckers sei genauso von wechselnden Arbeitszeiten und deren Wirkung auf die Freizeit geprägt. Laut Tarifvertrag für das Handwerk werde die wöchentliche Arbeitszeit flexibel, je nach betrieblichen Notwendigkeiten und jahreszeitlichen Wetterbedingungen, verteilt und umverteilt.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2018, Az. 24 U 4/18

Etwa jeder vierte Arbeitnehmer muss nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) seinen Job aufgeben, weil er nach einem Unfall oder wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann. So können Handwerker Berufsunfähigkeit absichern → Hier mehr lesen!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: