Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Ab sofort können sich auch kleine und mittlere Unternehmen über einen Zuschuss vom Staat freuen, wenn sie auf eine Brennstoffzellen-Heizung umsteigen. (Foto: © jirkaejc/123RF.com)
Vorlesen:
Juli 2017
Ab sofort können auch kleine und mittlere Unternehmen von der KfW einen Zuschuss beantragen, wenn sie auf eine Brennstoffzellen-Heizung umsteigen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung für Brennstoffzellen-Heizungen erweitert. Ab sofort können auch Besitzer von Nichtwohngebäuden bei der KfW Zuschüsse beantragen, wenn sie im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus auf Brennstoffzellen-Heizungen setzen. Antragsberechtigt sind laut KfW jetzt auch Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Gefördert wird der Einbau von Brennstoff-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis fünf Kilowatt. Je nach Leistung schießt die KfW bis zu 28.200 Euro pro eingebauter Brennstoffzelle dazu.
Da Brennstoffzellen-Heizungen einen deutlich höheren Wirkungsgrad im Vergleich zu konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen besitzen, möchte das BMWi einen deutlichen Anreiz schaffen, die Technologie in der Breite zu etablieren. Das eingesetzte Erd- oder Biogas wird laut KfW deutlich effizienter genutzt, was auch zu einem geringeren CO2-Ausstoß führt und die Umwelt schont.
Seit dem Start der Förderung im August 2016 wurde der Einbau von über 900 Brennstoffzellen-Heizungen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern mit Zuschüssen von rund 13 Millionen Euro unterstützt, wie die KfW berichtet. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie online.
Foto: © jirkaejc/123RF.com
Kommentar schreiben