Bundeskabinett beschließt das Tariftreuegesetz
Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Das Handwerk sieht Licht und Schatten.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb zu sichern, gute Arbeitsbedingungen zu schützen und die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Es soll noch im Jahr 2025 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Dieerste Lesung im Bundestag ist voraussichtlich am 9. Oktober 2025.
Kernpunkte des Bundestariftreuegesetzes
Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, für die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen einzuhalten – unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst tarifgebunden ist oder nicht.
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Die Regelungen betreffen Lohnhöhe, bezahlten Erholungsurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausenzeiten.
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Das Gesetz gilt für Aufträge ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.
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Auch Subunternehmen, die an der Auftragsausführung beteiligt sind, müssen diese Bedingungen einhalten.
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Für Beschaffungen der Bundeswehr gilt das Gesetz nicht.
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Unternehmen, die gegen die Tariftreuepflicht verstoßen, drohen Vertragsstrafen von bis zu 1% des Auftragswerts, bei wiederholtem Verstoß bis maximal 10%. Außerdem kann der Auftrag außerordentlich gekündigt werden.
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Die Kontrolle der Regelungen soll durch eine Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See überwacht werden.
Hintergrund
Bisher hatten Firmen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, oft einen Vorteil. Sie konnten wegen geringerer Personalkosten billiger arbeiten und so leichter Aufträge bei der öffentlichen Vergabe erhalten. Das neue Gesetz soll diese Benachteiligung tarifgebundener Unternehmen ausgleichen und Lohn-Dumping mit Steuergeld verhindern.
"Tarifverträge sind die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Der Anteil tarifgebundener Arbeitsplätze sei in den vergangenen Jahrzehnten von rund 75 Prozent auf etwa 50 Prozent gesunken.
Handwerk: Licht und Schatten
Im Vergleich zum Gesetzentwurf der vorigen Legislaturperiode enthält der jetzige Entwurf aus Sicht der Handwerks einige Verbesserungen:
- Die Erhöhung der Anwendungsgrenze für das Bundestariftreuegesetz auf 50.000 Euro,
- die Differenzierung der einzuhaltenden Arbeitsbedingungen, abhängig von der jeweiligen Auftragsdauer,
- die Beschränkung von Nachweispflichten und Kontrollen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert aber auch diverse Punkte:
- Erhebliche bürokratischen Belastungen und Kosten für die Wirtschaft und für die öffentliche Hand.
- Auch die Frage, wie das Gesetz die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie und eine Stabilisierung des Tarifvertragssystems stärken könne, bleibe weiterhin offen.
- Unklar sei auch, wie die tarifpolitische und verfahrensrechtliche Herausforderung gelingen soll, mehrere regionale Branchentarifverträge – mit im Zweifel unterschiedlichen Laufzeiten – in einer Rechtsvorordnung bundesweit zur Anwendung zu bringen.
Eine detaillierte Stellungnahme des ZDH und des Bauahndwerks > lesen Sie hier!
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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