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HWK des Saarlandes | Dezember 2025
Weiterbildung: Geprüfte Fachkraft für 3D-Druck
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Vorlesen:
April 2017
Die Länderkammer hat am 31. März 2017 der Reform des Mängelgewährleistungsrechts zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine der wichtigsten rechtlichen Neuerungen im Handwerk.
Die Haftungsfalle bei Materialfehlern ist geschlossen, der Bundesrat hat die Reform des Gewährleistungsrechts bestätigt. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte dazu:
"Der Bundesrat macht mit seinem Beschluss den Weg frei für eine der rechtspolitisch wichtigsten Reformen dieser Legislatur. Künftig haften Handwerker und andere materialverbauende Betriebe nicht mehr pauschal für die Folgen von Materialfehlern, die sie nicht verursacht haben. Dies ist ein entscheidender Schritt für faire und verantwortungsgerechte Haftungsregeln. Die Länder haben maßgeblich zur Initiierung und zum Gelingen der Reform beigetragen."
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Einführung eines Bauvertragsrechts bestätigt. Das Bauhandwerk hatte diese Reform mit "Licht und Schatten" kommentiert.
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