Nordrhein-Westfalen setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe beim Bund durch.

Nordrhein-Westfalen setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe beim Bund durch. (Foto: © chelovek/123RF.com)

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Handwerk begrüßt Verbesserungen bei der Soforthilfe-NRW

Betriebsführung

Nordrhein-Westfalen verbessert die Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020. Noch vor den Herbstferien soll das neue Rückmeldeverfahren starten. Das Handwerk wertet die unternehmerfreundliche Lösung als wichtiges Signal.

Mit der NRW-Soforthilfe 2020 hat das Land inzwischen mehr als 430.000 Unternehmen unterstützt. Gegenüber dem Bund hat das Land sich dafür eingesetzt, dass künftig auch Personalkosten und gestundete Zahlungen für Mieten oder Kredite bei der Abrechnung berücksichtigt werden können. Mit Erfolg. "Das ist eine spürbare Verbesserung für viele Soforthilfeempfänger", erklärt Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart am 19. August.

Mit der Corona-Soforthilfe konnten auch viele Handwerksbetriebe den Folgen der Krise kurzfristig begegnen. Entsprechend groß ist die Erleichterung über die Verbesserungen im Handwerk.

Rückmeldeverfahren erwies sich als problematisch

Hintergrund: Bislang wurden über die NRW-Soforthilfe 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Antragszeitraums Anfang Juli hat das Land gemäß Vorgaben des Bundes das Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 Empfänger der NRW-Soforthilfe um Rückmeldung ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses gebeten.

NRW Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart Foto: © MWIDE NRW/F. WiedemeierNRW Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart Foto: © MWIDE NRW/F. Wiedemeier

Einige der Abrechnungsvorgaben des Bundes erwiesen sich für die Unternehmen problematisch. Die Kritik kam nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Handwerkskammern, IHKn und Verbänden.

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Diese Punkte hatte NRW dem Bund mitgeteilt und das Rückmeldeverfahren Mitte Juli zunächst angehalten. Noch vor den Herbstferien soll es wieder aufgenommen werden, kündigte Wirtschaftsminister Pinkwart jetzt an.

Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Hotline Fragen zum Verfahren können an die Mitarbeiter der Hotline unter 0211-7956 4995 gestellt werden.

Das sind die Verbesserungen 

  • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden. 

  • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Unternehmen, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben, sollen nicht mehr benachteiligt werden.

  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.

  • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten. 

Quelle: Wirtschaftsministerium NRW

Stimmen aus dem Handwerk: "Diese Kuh ist vom Eis"

 

Hans Hund, Präsident des WHKT Foto: © Teamfoto MarquardtHans Hund, Präsident des WHKT Foto: © Teamfoto Marquardt

"Die Verbesserungen wurden erfreulicherweise seitens der Politik nachvollzogen und im Sinne einer praxisgerechten Lösung im Hilfsprogramm umgesetzt", erklärt Hans Hund Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT). Das verbesserte Abrechnungsverfahren sei ein gutes Signal für die Betriebe, die auf die Soforthilfe vertraut haben und "infolge der Corona-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind".

 

Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW Foto: © Ingo LammertAndreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW Foto: © Ingo Lammert

Der Präsident der Dachorganisation des NRW-Handwerks Handwerk.NRW Andreas Ehlert begrüßt, dass dieses unproduktive Thema jetzt abgearbeitet ist. "Das Motto der Stunde für die Unternehmen des Mittelstands lautet "Raus aus der Krise!" Und da ist es gut, dass diese Kuh - in anderen Worten: diese rückwärtsgewandte Diskussion - vom Eis ist", so Ehlert.

Jetzt gehe es aus Sicht des Handwerks darum, strukturelle Erleichterungen für die mittelständische Wirtschaft auf den Weg zu bringen, "damit ein wirtschaftlicher Erholungsprozess tief und nachhaltig ausfallen kann".

 

Carsten Harder, Hauptgeschäftsführer der HWK Dortmund Foto: © HWK DortmundCarsten Harder, Hauptgeschäftsführer der HWK Dortmund Foto: © HWK Dortmund

"Wir begrüßen die Verbesserungen, die das Land Nordrhein-Westfalen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 durchgesetzt hat", erklärt auch Carsten Harder, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. Dass die Anregungen Seitens der Antragsteller und Wirtschaftsorganisationen für die Wiederaufnahme des Rückmeldeverfahrens ernstgenommen und berücksichtigt wurden, ist für zahlreiche Handwerksunternehmen ein wichtiges Zeichen.  

Die gesamte Handwerksorganisation habe sich gegenüber der Politik dafür eingesetzt, unternehmerfreundliche und pragmatische Lösungen für das Rückmeldeverfahren zu gewährleisten. "Umso erfreuter nehmen wir nun die Verbesserung des Abrechnungsverfahrens der NRW-Soforthilfe zur Kenntnis", so Harder. 

 

"Betriebe brauchen in unsicheren Zeiten bei entsprechenden Hilfsprogrammen eine hohe Verlässlichkeit. Dies ist mit Blick auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den verantwortungsvollen Bereich der beruflichen Ausbildung unerlässlich", betont der Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages, Matthias Heidmeier.

Die nun beschlossenen Verbesserungen seien aus Sicht des nordrhein-westfälischen Handwerks daher wichtig für eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage – gerade im Bereich jener kleinen Unternehmen, die unter der Krise bislang besonders gelitten haben. 

Text: / handwerksblatt.de

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