Corona-Krise: Erleichterungen beim Elterngeld
Eltern, die wegen der Corona-Krise vorübergehend weniger verdienen, sollen künftig keine Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Das hat der Bundestag beschlossen.
Eltern sollen wegen der Corona-Krise keine Nachteile beim Elterngeld erleiden müssen: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 die Regelungen bestätigt, die der Bundestag am 7. Mai beschlossen hatte.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben dürfen. Sie müssen sie also nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen haben.
Keine Einbußen wegen Corona
Außerdem wird sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes nicht reduziert, wenn Eltern aufgrund der Corona-Krise ein geringeres Einkommen erhalten, sei es durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeitergeld oder gar Arbeitslosigkeit. Hierfür wird die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert: Monate, in denen der Verdienst wegen der Krise geringer als sonst ausfällt, werden aufgrund eines so genannten Ausklammerungstatbestands nicht mitgerechnet. Normalerweise bestimmt sich die Höhe des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate vor der Geburt.Themen-Special Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Corona-Krise
Außerdem gibt es Lockerungen beim Partnerschaftsbonus: Können Mütter und Väter wegen der Krise ihre eigentlichen Arbeitszeiten nicht einhalten, verlieren sie dennoch nicht ihren Anspruch auf den Bonus.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.
Geld für FamilienElterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder zeitweise nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird in voller Höhe höchstens 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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