Ventilatoren sind in Corona-Zeiten nur in Einzelbüros sinnvoll, die niemand sonst betritt, da sie virenhaltige Schwebeteilchen im Raum verteilen können.

Ventilatoren sind in Corona-Zeiten nur in Einzelbüros sinnvoll, die niemand sonst betritt, da sie virenhaltige Schwebeteilchen im Raum verteilen können. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Corona: So lassen sich Arbeitsräume sicher kühlen

Betriebsführung

Mit welchen Klimaanlagen und Maßnahmen lassen sich Büros und Werkstätten wirksam und sicher kühlen? Das sagt der TÜV-Verband dazu.

Die Temperaturen sind hoch, die Unsicherheit ist groß, denn Klima- und Lüftungsanlagen sind im Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Infektionen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Welche Geräte können Betriebsinhaber verwenden, um ihre Beschäftigten vor Hitze zu schützen?

Denn klettert die Lufttemperatur in Arbeitsräumen auf über 26 Grad Celsius, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einfache Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschäftigten ein angenehmes, sicheres und konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Abhilfe kann beispielsweise ein Sonnenschutz schaffen. Steigt die Temperatur im Raum auf über als 30 Grad Celsius, muss er weitere Maßnahmen ergreifen.

Arbeitgeber muss für Abkühlung sorgen

Organisatorisch können hier eine Verschiebung der Arbeitszeiten oder die Einführung von Homeoffice greifen. Arbeitgeber können Getränke bereitstellen oder häufigere Pausen einführen, den Beschäftigten die Anweisung geben, früh morgens zu lüften oder die Rollläden tagsüber herunterzulassen.

Aber wie sieht es mit dem Einsatz von technischen Maßnahmen wie Ventilatoren oder Klimaanlagen in Corona-Zeiten aus? Wegen einer möglichen Infektion über Schwebeteilchen – sogenannte Aerosole – sind Klimaanlagen in die Kritik geraten.

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Klimaanlage nicht im Umluftmodus betreiben

Der TÜV-Verband meldet, dass moderne Klimaanlagen und Klimageräte sogar den Schutz vor einer Infektionen erhöhen können, vorausgesetzt, sie verfügen über eine Frischluftzufuhr, denn die sorgt dafür, dass die Raumluft regelmäßig ausgetauscht und eventuell virenbelastete Luft abgeführt wird.

Nicht zum Einsatz kommen sollten laut TÜV-Verband hingegen Klimaanlagen im Umluftmodus, die ausschließlich warme Raumluft ansaugen, kühlen und wieder abgeben. Diese könnten Viren im Raum weiter verteilen.

Filter schützen oft nicht vor Viren

Zu den kritischen Geräten gehören viele kleinere, darunter mobile Monoblockanlagen oder fest installierte, als Deckenkassetten verbaute Kaltwasser-Klimaanlagen sowie sogenannte Splitgeräte, die aus einer Außen- und einer Inneneinheit bestehen. Diese arbeiten dem Verband zufolge alle mit Umluft, außer es handelt sich um spezielle Geräte mit einer ausgewiesenen Lüftungsfunktion.

Auch möglicherweise eingebaute Filter ändern den Experten zufolge nichts, da sie nicht ausreichten, um auch kleine virenbelastete Aerosole abzufangen. Nur Hepa-Filter, das sind Schad- und Schwebstofffilter der höchsten Filterklassen, gelten laut TÜV-Verband als geeignet die Coronavirenlast in einem Raum zu verringern.

Ventilatoren nur für Einzelbüros

In Einzelbüros ist der Einsatz von Klimaanlagen im Umluftmodus oder von Ventilatoren kein Problem, glaubt man den Experten, sofern keine weiteren Beschäftigten in den Arbeitsbereich kommen. Achten sollten die Nutzer bei den Geräten dann nur auf das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit.

Die Klimaanlage sollte nicht zu kalt eingestellt werden. Als Richtwert gilt, dass die Raumtemperatur nicht um mehr als sechs Grad von der Außentemperatur abweichen sollte. Bei Ventilatoren raten die Experten, auf den Luftzug zu achten, damit Beschäftigte sich keine Verkühlung oder einen steifen Nacken einhandeln. Auch für Ventilatoren gilt, dass sie nur für Einmannbüros geeignet sind, da sie Aerosole im Raum verteilen. In Werkstätten, Produktions- oder Lagerhallen können laut TÜV-Verband auch Luftduschen oder Wasserschleier Abkühlung bringen.

Quelle: TÜV-Verband

Text: / handwerksblatt.de

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