Für guten Rat gibt es Geld vom Staat.

Für guten Rat gibt es Geld vom Staat. (Foto: © Tatiana Popova/123RF.com)

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Der Staat gibt Zuschüsse zur Unternehmensberatung

Betriebsführung

Wer sich in der aktuellen Krise unternehmerischen Rat von Experten holen will, kann diese mit Geld vom Staat bezahlen. Seit Jahresbeginn gibt es neue Förderungen.

Seit dem 1. Januar 2023 werden kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Zuschüssen für die Unternehmensberatung gefördert. Dies regelt die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen.

Ziel ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die Kosten werden durch einen – nicht rückzahlbaren – Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Zuschüsse von 50 bis 80 Prozent

Bis zum 31. Dezember 2026 kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Der Zuschuss beträgt in den westdeutschen Bundesländern 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung, und in den ostdeutschen Bundesländern 80 Prozent, höchstens jedoch 2.800 Euro pro Beratung. Die durchführenden Beraterinnen oder Berater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein.

Handwerksorganisation unterstützt bei der Antragsstellung

Die Leitstelle beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die in die Umsetzung des Förderprogramms eingebunden ist, unterstützt interessierte Unternehmen bei der Antragstellung und beantwortet Fragen zur Beratungsförderung.

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Interessierte können Ihre Anträge nur onlinehier über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Lediglich die Firmendaten sind einzugeben,  weitere Unterlagen benötigt man nicht. Mehr Informationen finden Sie > hier auf der Internetseite des ZDH.

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Text: / handwerksblatt.de