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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk)
Vorlesen:
Dezember 2020
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
Ab dem 16. Dezember 2020 gilt ein harter Lockdown. Der Einzelhandel muss bis auf wenige Ausnahmen schließen. Auch Friseure sind betroffen. Geöffnet bleiben unter anderem Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Optiker und Hörakustiker. Mehr lesen!
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Ein Handwerker muss dem Auftraggeber konkret die Nachteile erläutern, die dessen Änderungswünsche haben können. Tut er das nicht oder gibt nur einen pauschalen Hinweis, haftet er. Mehr lesen!
Ein Gänsebraten gehört zum Fest, wie der glanzvoll geschmückte Tannenbaum. Sterneköchin Julia Komp zeigt mit ihren Gästen, einer Raumaustattermeisterin und einer Eismacherin, eine fruchtig-würzige Alternative. Hier weiterlesen!
Foto: © Igor Daniel/123RF.comNachdem sich alle Mitgliedstaaten auf den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 27 geeinigt haben, fordert das Handwerk eine Fortführung der für die Betriebe relevanten Förderprogramme. Mehr lesen!
Ab 2021 kann eine Berufskrankheit auch dann anerkannt werden, wenn die Betroffenen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben. Gezielte Maßnahmen sollen sie im Beruf halten. Mehr lesen!
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Wer seinen Schummeldiesel erst nach Bekanntwerden der Abgasaffäre erworben hat, bekommt keinen Schadensersatz. VW habe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr sittenwidrig gehandelt, urteilte der Bundesgerichtshof. Mehr lesen!
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