Die Woche im Handwerk (KW 51/20)
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
Präsentiert Die Woche im Handwerk: Chefredakteur Stefen Buhren. Foto: © Andreas BuckIn einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
KW 51/20
Lockdown: Welche Geschäfte bleiben geöffnet
Foto: © lightpoet/123RF.com
Ab dem 16. Dezember 2020 gilt ein harter Lockdown. Der Einzelhandel muss bis auf wenige Ausnahmen schließen. Auch Friseure sind betroffen. Geöffnet bleiben unter anderem Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Optiker und Hörakustiker. Mehr lesen!
Handwerker müssen auf Planungsfehler hinweisen
Foto: © Jan Andersen/123RF.com
Ein Handwerker muss dem Auftraggeber konkret die Nachteile erläutern, die dessen Änderungswünsche haben können. Tut er das nicht oder gibt nur einen pauschalen Hinweis, haftet er. Mehr lesen!
+++ Service +++ Handwerk kocht: Es weihnachtet sehr
Foto: © Marvin Evkuran
Ein Gänsebraten gehört zum Fest, wie der glanzvoll geschmückte Tannenbaum. Sterneköchin Julia Komp zeigt mit ihren Gästen, einer Raumaustattermeisterin und einer Eismacherin, eine fruchtig-würzige Alternative. Hier weiterlesen!
EU-Finanzen: handwerksrelevante Programme zügig umsetzen
Foto: © Igor Daniel/123RF.comNachdem sich alle Mitgliedstaaten auf den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 27 geeinigt haben, fordert das Handwerk eine Fortführung der für die Betriebe relevanten Förderprogramme. Mehr lesen!
Trotz Berufskrankheit weiterarbeiten
Foto: © kurhan/123RF.com
Ab 2021 kann eine Berufskrankheit auch dann anerkannt werden, wenn die Betroffenen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben. Gezielte Maßnahmen sollen sie im Beruf halten. Mehr lesen!
Wer den Diesel zu spät gekauft hat, kriegt kein Geld zurück
Foto: © Andrei Fedco/123RF.com
Wer seinen Schummeldiesel erst nach Bekanntwerden der Abgasaffäre erworben hat, bekommt keinen Schadensersatz. VW habe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr sittenwidrig gehandelt, urteilte der Bundesgerichtshof. Mehr lesen!
Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben