Foto: © karandaev/123RF.com
HWK Trier | September 2026
Verleihung: Landesehrenpreis Genusshandwerk
Auszeichnung mit Rahmenprogramm am 20. September im Herzen der Stadt rückt die Vielfalt des Bäcker- und Fleischerhandwerks ins Rampenlicht.
Wer jetzt die Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge umstellen will, kann per Sammelantrag die E-Auto-Prämie beantragen und auf schnellere Bearbeitung seitens des BAFA hoffen. (Foto: © sopotniccy/123RF.com)
Vorlesen:
3. September 2020
Kraftfahrt-Bundesamt und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beschleunigen die Verfahren für Anträge auf die E-Auto-Prämie.
Die staatlichen Prämien für die Anschaffung von bis zu 500 Elektroautos sollen sich jetzt schon mit einem einzigen Antrag sichern lassen – so versprechen es das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Möglich machen sollen das ein neues Sammelantragsverfahren und der automatische Datenaustausch zwischen den beiden Bundesämtern. In einem Sammelantrag kann deshalb jetzt die Prämie für bis zu 500 modellgleiche E-Fahrzeuge beantrag werden, wobei die Daten die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden können.
Das soll vor allem Unternehmen den bürokratischen Aufwand erleichtern, die ihre komplette Fahrzeugflotte auf E-Autos umstellen wollen. KBA und BAFA versprechen zudem, dass die Bearbeitung der Anträge dank der Umstellung deutlich schneller gehen soll.
Wer einen Antrag beim BAFA stellt muss nur noch die FIN eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Das BAFA ruft dann automatisch weitere Daten wie Hersteller, Modell und Halterhistorie beim KBA ab. Auch der Fahrzeugbrief muss nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits dem KBA vorliegen. Das soll vor allem Leasing-Kunden die Antragstellung erleichtern. Sie mussten vorher die Unterlagen vom Leasinggeber einholen und dann beim BAFA einreichen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Weitere Informationen zur E-Auto-Prämie gibt es auf der Website vom BAFA.
Quelle: BAFA
Das könnte Sie auch interessieren:
Themen-Specials
Kommentar schreiben