Endlich bekommen Handwerker Zugang zu wichtigen Daten
Das deutsche Wettbewerbsrecht wurde reformiert, um digitalen Konzernen Bandagen anzulegen. Das Handwerk begrüßt die neuen Regelungen, weil die Betriebe nun wichtige Daten für ihre Serviceangebote bekommen.
Künftig kann das Kartellamt schneller und härter agieren, wenn Unternehmen den Markt beherrschen. Der Bundestag hat am 14. Januar 2021 die Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz") beschlossen. Damit wird es möglich, die großen Digital-Plattformen wie Amazon und Google in die Schranken zu weisen und einen fairen Wettbewerb zu stärken. Diese Konzerne dürfen künftig ihre eigenen Produkte nicht mehr bevorzugen. Denn manche Plattformen treten gleichzeitig als Marktplatz und als Verkäufer auf.
Auch Betreiber von Betriebssystemen sollen künftig Kunden nicht mehr daran hindern können, alternative App Stores mit niedrigeren Provisionen nutzen. Wichtig ist auch die Verkürzung des Rechtswegs: Beschwerden gehen direkt an den Bundesgerichtshof, und werden nicht mehr zuerst am Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. So sollen Kartellverfahren beschleunigt werden, damit sich Prozesse nicht über Jahre hinziehen.
Wichtig für das Handwerk: Die Industrie muss nun alle Daten zur Verfügung stellen, auf die Betriebe für ihre Serviceangebote angewiesen sind. Solche Daten entstehen zum Beispiel bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen, einer Heizungs- oder Smart-Home-Anlage oder nun auch der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Diese Nutzungsdaten helfen Handwerkern, kundenspezifische Dienstleistungsangebote für Wartung oder Reparatur bereitzustellen.
Meilenstein für fairen Datenaustausch
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) bezeichnet die Reform für das Handwerk als "Meilenstein auf dem Weg in eine faire Datenökonomie". Daten würden auch für Handwerksbetriebe und -unternehmen zu einem immer wichtigeren Element, wenn nicht gar Fundament ihrer Geschäftstätigkeit – beispielsweise für Kfz-Werkstätten, die auf der Grundlage solcher Daten vorausschauende Wartungen oder eine Fernwartung anbieten können.
"Unabdingbar für die Werkstätten und Betriebe, die etwa für Heizungen, Landmaschinen oder Smart-Home-Lösungen Dienstleistungen und Produkte anbieten, ist, dass sie überhaupt Zugang zu diesen Daten erhalten", betonte Schwannecke. "Das war bisher leider nicht der Fall: Die Hersteller der jeweiligen Geräte, durch deren Nutzung die einschlägigen Daten entstehen, machten hierauf faktisch den alleinigen Anspruch geltend und bauten darauf eigene Servicegeschäfte zu Lasten der Handwerksunternehmen auf."
Die GWB-Novelle sei auch insoweit ein Meilenstein, da sie Sanktionen gegen wettbewerbsschädigende Verhaltensweisen marktmächtiger Plattformen ermögliche, erklärte der ZDH-Chef. "Das betrifft viele unserer Handwerksunternehmen, da für sie Plattformen ein immer wichtigerer Absatz- und Kommunikationskanal werden."
GWB-Digitalisierungsgesetz Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen finden Sie > hier als Download
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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