Künftig sollen für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohn-und Arbeitsbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten.

Künftig sollen für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohn-und Arbeitsbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten. (Foto: © auremar/123RF.com)

Vorlesen:

Europaweit gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Die Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland sollen an die ihrer deutschen Kollegen angepasst werden. Was die Baubranche schon kennt, soll künftig für alle Gewerbe mit bundesweiten Tarifverträgen gelten.

Der Bundestag hat das neue Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verabschiedet. Damit sollen für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer gelten. Am 18. Juni 2020 durchlief das Gesetz die zweite und dritte Lesung.

Durch die Neuregelung haben Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. In der Baubranche kennt man das schon länger: Wenn es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, gelten dessen Bestimmungen auch für die ausländischen Beschäftigten. Zukünftig sollen bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge in allen Branchen Wirkung entfalten

Arbeitnehmer-Entsendegesetz Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beruht auf der reformierten EU-Entsenderichtlinie und setzt sie in nationales Recht um. Es regelt die Lohn- und Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitskräfte, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Es umfasst neben den Mindestlöhnen auch die Bezahlung von Überstunden, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen sowie Regelungen gegen Diskriminierung. Deutschland muss die EU-Richtlinie bis zum 30. Juli 2020 umsetzen.

Das Gesetz soll auch sicherstellen, dass andere Vergütungen wie Überstundensätze, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen oder Sachleistungen des Arbeitgebers allen in Deutschland tätigen Arbeitnehmern zugute kommen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Außerdem neu: Die Dauer der Entsendung wird auf zwölf Monate begrenzt und darf in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 18 Monate ausgeweitet werden. Kosten für Reise, Verpflegung und Unterbringung übernimmt nun der Arbeitgeber, sie sollen nicht mehr den Beschäftigten vom Lohn abgezogen werden. Ferner regelt das Gesetz die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden: Diese müssen künftig den Mindeststandards der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.

Die Vorschriften zum bezahlten Mindesturlaub sowie die Regelungen zur Arbeitszeit gelten weiter wie bisher auch für entsandte Arbeitnehmer. Zugleich kann die Vergütung stärker nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung differenzieren.

Die Neuregelungen gelten nicht für Lkw-Fahrer. Für sie soll eine eigene Richtlinie kommen.

Am 3.Juli wird sich der Bundesrat mit dem AEntG befassen, nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es dann zum 30. Juli in Kraft treten.

Echo ist geteilt

Auf ein geteiltes Echo bei Experten stieß der Gesetzentwurf in einer Anhörung des Bundestags am 15. Juni. Besonders strittig bewertet wurde, dass regionale Tarifverträge nicht vom Gesetz erfasst werden. Das heißt, die zwingende Anwendung von Tarifverträgen für entsendete Beschäftigte gibt es nur für bundesweit gültige allgemeinverbindliche Tarifverträge. Die vielen regionalen Branchentarifverträge sollen erst bei der verlängerten Entsendedauer von zwölf bis 18 Monaten gelten.

Die Vertreter der Gewerkschaften kritisierten unter anderem, das AEntG werde den politischen Zielsetzungen nicht gerecht, für eine Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Arbeitnehmern sowie einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Vertreter der Arbeitgeberverbände hingegen befürchten, die geplante Neuregelung könne zu mehr Bürokratie führen und so die Entsendung von Arbeitnehmern für deutsche Unternehmen insgesamt erschweren.

Mindestlöhne Bauträger haftet für Subunternehmer

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: