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HWK des Saarlandes | September 2025
Fachseminar Ladungssicherung
Diese Veranstaltung vermittelt die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV 2 (6) und dem ArbSchG 7 bestellt werden zu können.
Das aktuelle Hochwasser hat erhebliche Schäden angerichtet. (Foto: © Cora Müller/123RF.com)
Vorlesen:
Hochwasserkatastrophe in Deutschland - Themen-Specials
September 2024
Was muss der Chef tun, um seine Leute vor den Fluten zu schützen? Wie wird bei einem Arbeitsausfall infolge der Überschwemmungen vergütet? Wann sind Mitarbeiter als Helfer freizustellen? Diese und andere arbeitsrechtliche Fragen beantwortet ein kostenloser Leitfaden.
Sturzflutartige Regenfälle und Flüsse, die ganze Landstriche verwüsten: Das Extremwetter bedeutet für alle Betroffenen – und damit auch für die Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten – eine besondere Belastung mit zum Teil existenzgefährdenden Folgen. Das aktuelle Hochwasser hat erhebliche Schäden angerichtet.
Bei solchen Naturkatastrophen stellen sich immer wieder arbeitsrechliche Fragen für die Betriebe: Wie regelt man die Arbeitsausfälle infolge der Schäden? Wie beantragt man Kurzarbeitergeld? Was ist zu tun, wenn Arbeitnehmer als Helfer freigestellt werden und wie wird das vergütet? Denn egal, ob freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder private Hilfsorganisation: Wer während der Arbeitszeit im Katastrophenschutz hilft, hat gegen seinen Arbeitgeber zumeist einen Anspruch auf Freistellung vom Job.
Diese und andere wichtige arbeitsrechtliche Fragen für den Chef beantwortet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem kostenlosen Leitfaden, den Sie > hier herunterladen können.
Naturkatastrophen und Arbeitsrecht Den kostenlosen Leitfaden des ZDH finden Sie > hier zum HerunterladenDHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
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