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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Betriebe des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Mitarbeitern sind von den verschärften Regeln ausgenommen. (Foto: © racorn/123RF.com)
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Oktober 2020
Ein neues Gesetz soll die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verbessern. Kleine und mittlere Handwerksbetriebe sind aber nicht davon betroffen.
Der Fall Tönnies war der Auslöser: Der Bundestag hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz am 11. September verabschiedet. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest. Von den meisten Regelungen sind aber Betriebe des Fleischerhandwerks mit weniger als 50 Mitarbeitern nicht betroffen.
Im Detail sind folgende Maßnahmen im Gesetz vorgesehen, das Eckpunkte des Kabinetts verwirklicht:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte dazu: "Dass die Arbeitsbedingungen und die Unterkünfte der Arbeiter in der Fleischindustrie oft unterirdisch sind, war in den letzten Wochen unübersehbar – und nicht länger hinnehmbar. 16-Stunden-Tage und beengtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften akzeptieren wir nicht länger. Gezielte Kontrolle und klare Verhältnisse sind das Gebot der Stunde. Deshalb werden wir den Missbrauch von Werkverträgen beenden, mehr Kontrollen und höhere Bußgelder einführen, Arbeitszeit elektronisch erfassen lassen und auch branchenübergreifend Standards für die Unterkünfte festlegen. Wir sorgen so dafür, dass die Arbeitgeber wieder unmittelbare Verantwortung für ihre Leute haben und sich nicht hinter Sub-Konstruktionen wegducken können. Wir schützen die Beschäftigten und beenden die Verantwortungslosigkeit in Teilen der Fleischindustrie."
Das Gesetz wurde dem Bundesrat zugeleitet (BR-Drs. 426/20). Ziel ist, dass es bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Quelle: BMAS
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