Gewalt im Job? Das können Chefs dagegen tun
Ob Schimpfworte, Bedrohungen oder sogar körperliche Übergriffe: Gewalt am Arbeitsplatz ist ein Problem, das im Betrieb geklärt werden muss. Arbeitgeber können die Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention nutzen.
Die multiplen Krisen der Welt zerren auch hierzulande an den Nerven der Menschen. Diskussionen werden dann schnell hitzig, die Gemüter kochen bei manchen Themen besonders hoch. Da kann es mitunter auch am Arbeitsplatz schnell zu Streit kommen, der eskaliert.
Was also können Arbeitgebende tun, um vorzubeugen und Betroffene zu schützen? Sie sind verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken auch im Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen. Anschließend müssen sie passende Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen sowie deren Wirksamkeit überprüfen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
Im ersten Schritt ist zu prüfen, wie die Arbeit die Gewaltgefahr erhöht. Welchen Risiken sind Mitarbeiter ausgesetzt? Haben sie Kontakt zu schwierigen Kunden oder Gruppen? Arbeiten sie allein? Haben sie mit Geld oder Werten zu tun? Hierzu können Chefs mit Mitarbeitern sprechen, Workshops machen oder anonyme Umfragen nutzen. Wenn die Risiken klar sind, müssen Chefs Maßnahmen ergreifen, um Gefahren zu vermeiden und zu verringern.
TOP-Prinzip bei Maßnahmen
"Diese Maßnahmen sind nach dem sogenannten TOP-Prinzip abzuleiten. Das heißt technische Maßnahmen sollten vor organisatorischen und diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen umgesetzt werden. Wir sprechen auch von der Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz", sagt Anne Gebhardt vom Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG).
Beispiele für Maßnahmen auf der technischen Ebene:
Alarmsysteme; Fluchtmöglichkeiten und Rückzugsräume; eine gute Beleuchtung; Trennung von Personal und Kundschaft durch Sicherheitsglasscheiben; Vermeidung gefährlicher Gegenstände; Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten bei gefährlichen Alleinarbeitsplätzen.
Beispiele für Maßnahmen auf Ebene der Organisation:
Erfassung, Dokumentation und Analyse der Gewaltvorfälle; Notfallplan aufstellen; Rettungs- und Meldekette sowie klare Verhaltensstandards festlegen und darin unterweisen; Alleinarbeit vermeiden; Deeskalationspausen ermöglichen; Verhaltensstandards für die Kundschaft oder externe Personen festlegen (Hausordnung); Vollzug des Hausrechtes organisieren, zum Beispiel durch einen Sicherheitsdienstleister oder geschulte Mitarbeitende; psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer bestimmen, ausbilden und regelmäßig fortbilden lassen.
Beispiele für Maßnahmen auf der persönlichen Ebene:
Beschäftigte qualifizieren, zum Beispiel zu Kommunikationsfähigkeit, Deeskalationstechniken, Wahrnehmungsschulung; auf funktionelle Arbeitskleidung achten; keine verletzungsträchtigen, großen Schmuckstücke tragen; regelmäßige Teamsitzungen abhalten, um Erfahrungen auszutauschen, sich abzusprechen und Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Wichtig ist auch, dass eine regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Gewaltvorfällen stattfindet.
Um die Beschäftigten dauerhaft vor Gewalt bei der Arbeit zu schützen, müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig die Arbeitsbedingungen beurteilen und die abgeleiteten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit prüfen. Bei Bedarf müssen Anpassungen für eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeit vorgenommen werden.
Informationen für Arbeitgebende zur Prävention von Gewalt bietet auch die Homepage der Kampagne #GewaltAngehen
Weitere Informationen:
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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