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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Wer muss worüber informiert werden? Eine kostenlose Broschüre des ZDH klärt auf. (Foto: © Ion Chiosea/123RF.com)
Vorlesen:
November 2024
Welche Pflichtangaben muss ich auf meiner Webseite machen? Wie lautet eine korrekte Widerrufsbelehrung? Diese und andere Fragen beantwortet eine kostenlose Broschüre des ZDH und gibt praktische Tipps.
Handwerkerinnen und Handwerker sind im betrieblichen Alltag verpflichtet, Kundinnen und Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu geben. Einen praktischen Überblick darüber, wer wann und wie informiert werden muss, bietet die kostenlose Broschüre "Praxis Recht" des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Sie verlinkt zudem auf weiterführende Erklärungen und Mustervorlagen.
Grund ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt und die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablösen wird. Damit werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Produkte per Fernabsatz an Verbraucher verkaufen. Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen möglich.
Das Praxis Recht "Informationspflichten im geschäftlichen Alltag" wurde an die neue Rechtslage angepasst. Es enthält unter anderem aktuelle Informationen zu den Themen:
Praxis Recht Das aktualisierte Praxis Recht "Informationspflichten im geschäftlichen Alltag" kann > hier heruntergeladen werden.
Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!
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