Investition oder Nachfolge? Zwei Millionen Euro Bürgschaft möglich
Ab 2023 sind Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro möglich: Der Bund und die Länder weiten die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe mit Bürgschaftsbanken deutlich aus. Gerade bei Unternehmensnachfolgen steigt der Kapitalbedarf.
Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann in der Regel mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Das melden der Verband deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) und das Bundeswirtschaftsministerium.
Was sind Bürgschaften? Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten. Sie übernehmen damit ein Risiko, das die Hausbanken nicht allein schultern können. Ausfallbürgschaften spielen auch bei der Ratingnote eine wichtige Rolle.
Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung soll Transformationsvorhaben mit höheren Finanzierungsvolumina unterstützen, erläutert Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung. "Zudem steigt seit Jahren der Kapitalbedarf der für den Strukturwandel besonders wichtigen Unternehmensnachfolgen. Deshalb sind das sehr wichtige Maßnahmen", so Keller weiter.
Sonderprogramm Ukraine läuft aus Die Bürgschaftsbanken haben im Rahmen eines zeitlich befristeten Sonderprogramms kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, die durch den Ukraine Krieg in Schwierigkeiten geraten sind. Das Programm läuft nach aktuellem Stand nur noch bis zum 31.12.2022.
Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft für kleinen und mittleren Unternehmen. Sie verschaffen den Firmen Zugang zu passgenauen Finanzierungen. "Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können", betont Guy Selbherr, Vorsitzender des VDB.
Es gibt auch Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen und Erleichterungen, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen sollen.
Kontakt Interesse an einer Bürgschaft? Das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken finden sie hier. Die jeweiligen Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften der einzelnen Länder un Kontaktdaten finden Sie unter diesem Link
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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