Hohe Zinsen auf nicht gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sorgen dafür, dass schnell hohe Summen zusammenkommen. Die Schuldenfalle droht.

Hohe Zinsen auf nicht gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sorgen dafür, dass schnell hohe Summen zusammenkommen. Die Schuldenfalle droht. (Foto: © Inga Geiser / DHB-Montage)

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Krankenversicherung: Wucherzinsen abschaffen

Die Außenstände bei den Krankenversicherungen haben sich auf zwei Milliarden Euro summiert. Wie sie in die Schuldenfalle geraten konnten.

Es klang richtig gut: 2007 trat die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vor die Presse und verkündete stolz, dass es künftig niemanden mehr ohne Krankenversicherung in Deutschland geben werde. Alle könnten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Zwei Jahre später folgte dann die Versicherungspflicht für die private Versicherung. Auch wer seitdem nicht zahlte oder gezahlt hatte, genießt weiter einen Versicherungsschutz. Das betrifft etliche freiwillig Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen – darunter viele selbstständige Handwerker, die aus verschiedenen Gründen ihre Beiträge nicht zahlen konnten oder manchmal auch nicht wollten.

Doch viele waren und sind sich nicht über die Kosten im Klaren: Sie mussten und müssen rückwirkend die Beiträge nachzahlen bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie das letzte Mal gezahlt haben, höchstens bis zum 1. April 2007 – auch wenn sie keine Leistungen in dieser Zeit in Anspruch genommen haben. Und ihre Schulden werden in der Gesetzlichen Krankenkasse derart hoch verzinst, dass selbst Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr jetzt das Wort "Wucherzinsen" in den Mund nimmt: Ein Säumniszuschlag von fünf Prozent im Monat, also 60 Prozent im Jahr, wurde dem Schuldner berechnet. Das läppert sich: Durch die säumigen Zahler sind bei den Krankenkassen immerhin Außenstände von über zwei Milliarden Euro aufgelaufen. Das summiert sich auch für den Einzelnen. Nach einem Jahr Jahren können für einen freiwillig versicherten Selbstständigen so über 10.000 Euro Schulden zusammenkommen. Auch ein PKV-Versicherter häuft mitunter ähnliche hohe Schulden an.

"Wir haben ja kein Interesse, einen Betrieb in den Ruin zu treiben"

Doch wie kann es dazu kommen? Gerade in der Existenzgründungsphase sind Selbstständige im Handwerk mit geringem Einkommen durch die Beiträge stark belastet. Sie geraten, wenn sie ihre Beiträge nicht zahlen, schnell in die Schuldenfalle, erklärt der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Wer in eine Insolvenz rutscht oder plötzlich mit einer hohen Nachforderung aus einer Betriebsprüfung konfrontiert wird, kann ebenfalls Zahlungsschwierigkeiten bekommen. Doch nach der Beobachtung des Handwerksversicherers IKK-classic ist es selten der "klassische Handwerksmeister", der in die Schuldenfalle gerät. Im Handwerk seien es oft kleine Einzelunternehmer oder Scheinselbstständige, die richtig in die Schuldenfalle gerieten.

Zwar passiere es immer mal wieder, dass auch ein etablierter Handwerksunternehmer die eigenen Beiträge und die der Angestellten kurzfristig nicht zahlen könne – zum Beispiel, wenn der Betrieb einen großen Auftrag erledigt hat und der Kunde die Rechnung nicht oder sehr spät begleicht. "Aber dann finden wir immer eine Lösung", beruhigt IKK-Unternehmenssprecher Michael Förstermann, "wir haben ja kein Interesse, einen Betrieb in den Ruin zu treiben". Wichtig sei nur, sich direkt und sofort an die Krankenkasse zu wenden, wenn Zahlungsschwierigkeiten in Sicht sind.

Was viele nicht bedenken: Seit 2007, beziehungsweise 2009 gibt es nicht nur ein Recht auf eine Krankenversicherung, sondern auch eine Pflicht zur Krankenversicherung. Doch wer sich nicht darum kümmert oder sich nicht bei der Kasse meldet, weil er nicht zahlen konnte oder wollte, kann auch derzeit noch ohne Versicherungsschutz sein und so die Beitragszahlungen umgehen. Das ist allerdings vorbei, sobald derjenige zum Beispiel als Notfall zum Arzt muss. Dort bezahlt er zwar nichts für die Behandlung, wird aber vom System erfasst und muss rückwirkend die Beiträge entrichten.

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Jahrelang dem Geld hinterherlaufen ...

Ist das nicht ungerecht, rückwirkend für eine Leistung zu bezahlen, die man gar nicht in Anspruch genommen hat? Nein, widerspricht Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, der Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Das sei das Prinzip aller Versicherungen. Außerdem verursachten die säumigen Beitragszahler ja auch Verwaltungskosten für Kontoführung, Mahnungen etc.

Doch was geschieht, wenn sich mehrere zehntausend Euro Schulden bei der Krankenkasse angehäuft haben und nicht absehbar ist, dass der säumige Zahler jemals diese Summe zurückzahlen kann? Dann können die Kassen auch schon mal als letzte Möglichkeit ganz auf das Geld verzichten. Denn die gesetzlichen Krankenkassen sind zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. "Und manchmal kann es teurer sein, dem Geld jahrelang hinterherzulaufen als darauf zu verzichten", erklärt GKV-Sprecher Lanz: "Aber das machen die Krankenkassen seit Jahren schon."

Wie schnell große Schuldenberge entstehen können, zeigt eine Modellrechnung:
Für einen hauptberuflich selbstständigen Handwerker beträgt im Jahr 2013 der monatliche Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Pflegeversicherung für Kinderlose 677,25 Euro monatlich. Kann er diesen Beitrag nicht bezahlen, dann summieren sich die Rückstände bei der bisherigen monatlichen Verzinsung von fünf Prozent nach einem Jahr bereits auf 10.425,00 Euro – 2220,00 Euro davon allein für Zinsen. "Das sind Schulden, die dem Versicherten später einen Übergang in ein ‚geregeltes Erwerbsleben' erschweren, in vielen Fällen sogar unmöglich machen", kritisiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Wenn nach der geplanten Neuregelung der Zinsatz auf ein Prozent sinkt, dann beläuft sich der Beitragsrückstand nach zwölf Monaten auf nur noch 8.127 Euro, da die Zinslast von 2220,00 Euro auf ganze 78,00 Euro geschrumpft ist.

Text: / handwerksblatt.de

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