Clever durch die City mit einem Lastenrad. Wer eine Anschaffung plant, kann vom Bund für E-Lastenräder eine Förderung von bis zu 2.500 Euro erhalten.

Clever durch die City mit einem Lastenrad. Wer eine Anschaffung plant, kann vom Bund für E-Lastenräder eine Förderung von bis zu 2.500 Euro erhalten. (Foto: © Urban Arrow)

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Lastenrad-Förderung: Hier gibt es Zuschüsse

Handwerker, die ein E-Lastenrad anschaffen möchten, können bis zu 2.500 Euro Zuschuss vom Bund beantragen. Auch in einigen Ländern und Kommunen gibt es Förderprogramme. In Brandenburg kann die Kaufprämie vom 1. Juni bis 3. Juli beantragt werden.

Bäcker tun es, Elektriker, Parkettleger und Schornsteinfeger auch: Sie nutzen für den Cityverkehr Lastenräder. In Kassel sorgt jetzt ein Bestatter für Schlagzeilen, der mit seinem Lastenrad auch Särge transportiert. Wie der Westfälische Anzeiger berichtet, setzt Bestatter Jürgen Dahlfeld - in Absprache mit den Angehörigen - sein Cargobike für den Transport von Verstorbenen auch in den Kasseler Bergen ein. 

Lastenräder sind zeitsparend und umweltfreundlich

Immer mehr Handwerker und andere Gewerbetreibende ergänzen ihren Fuhrpark mit Lastenrädern, um zeitsparend und umweltfreundlich in der Stadt unterwegs zu sein. Wer eine solche Anschaffung plant, kann vom Bund für E-Lastenräder eine Förderung von bis zu 2.500 Euro erhalten. Die Räder müssen fabrikneu sein und eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. 

Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung. Maximal gibt es 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenanhänger mit E-Antrieb. Wichtig ist, wie bei fast allen Förderprogrammen, dass der Antrag auf den Zuschuss beim BAFA vor dem Kauf oder der Bestellung beim Fahrradhändler oder Hersteller gestellt wird. Mietkauf ist ebenfalls möglich, Leasing allerdings nicht.

Die Förderung kann unter Umständen mit anderen Zuschüssen kombiniert werden, denn ergänzend dazu haben mehrere Bundesländer und auch einzelne Kommunen eigene Zuschussprogramme für Lastenräder aufgelegt. Hier gibt es auch Fördergelder für Lastenräder ohne Motor.

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Länder fördern Lastenräder mit und ohne Elektromotor

In Brandenburg zum Beispiel unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern mit oder ohne Elektromotor in diesem Jahr mit insgesamt 340.000 Euro. Erstmals können auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger und E-Lastenfahrradanhänger beantragt werden. Anträge sind ab 1. Juni 2023 und bis zum 3. Juli 2023 beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) möglich, meldet die Handwerkskammer Cottbus.

Gefördert werden fabrikneue Lastenräder mit und ohne Motor. Der Mindestfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger wurden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  • für Lastenfahrräder: 2.500 Euro.
  • für E-Lastenfahrräder: 4.000 Euro.
  • für Lastenfahrradanhänger: 1.000 Euro.
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2.500 Euro.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder und/oder -anhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Unternehmen (Freiberufler, Gewerbebetreibende, juristische Personen) bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten von elektrischen Lastenfahrrädern erhalten. Es gibt bis zu 2.100 Zuschuss (für maximal fünf Räder pro Jahr). Kommunen können sogar bis zu 60 Prozent und bis zu 4.200 Euro pro Fahrrad erhalten.

Die Räder müssen für den Förderantrag (erst Angebot einholen, dann Förderantrag stellen!) fabrikneu sein und eine Nutzlast von mindestens 70 Kilo haben. Für Lastenfahrräder ohne Motor gibt es pauschal 500 Euro Zuschuss. 

Sachsen

In Sachsen können Gewerbetreiben (Kleinstgewerbe und KMU) für die Anschaffung eines Lastenfahrrads einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro erhalten. Der Zuschuss je Lastenpedelec liegt bei 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder E-Lastenräder förderfähig. Wichtig: Die Räder dürfen erst nach fünf Jahren (ab Datum des Bewilligungsbescheides) an Dritte verkauft werden.

Zudem haben viele Kommunen eigene Programme zur Lastenradförderung aufgelegt oder arbeiten gerade an einer Neuauflage für 2023. Diese sind dann größtenteils auch für Privatpersonen ohne Gewerbe geöffnet. 

Die Initiative Cargobike.jetzt bietet einen Überblick zu weiteren Kaufprämien der Länder und Kommunen

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Text: / handwerksblatt.de

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