Mindestlohn steigt für 6,6 Millionen Beschäftigte
Frauen und Ostdeutsche profitieren besonders von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro, so das Statistische Bundesamt.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro steigen. Ein Jahr später auf 14,60 Euro. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde. Das Statistische Bundesamt (destatis) schätzt, dass von der geplanten Erhöhung 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein werden. Etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 Prozent) liege rein rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn wurde vor zehn Jahren eingeführt und betrug damals 8,50 Euro die Stunde. Seit dem wurde er regelmäßig von der Bundesregierung nach den Empfehlungen der Mindestlohnkommission angepasst.
Frauen und Ostdeutsche würden demnach besonders von der kommenden Erhöhung auf 13,90 Euro profitieren. In rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs erhöhe sich der Stundenverdienst, bei Männern seien es nur rund 14 Prozent, so das Statistische Bundesamt.
Im Gastgewerbe arbeiten viele Menschen im Mindestlohnbereich
Auch regionale Unterschiede gibt es: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 Prozent deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern hat mit 22 Prozent den höchsten Anteil an betroffenen Jobs, Hamburg mit 14 Prozent den geringste Anteil. Bei den Branchen ist das Gastgewerbe mit 56 Prozent besonders betroffen.
Wenn der Mindestlohn 2027 erneut steigt, seien rund 8,3 Millionen Jobs betroffen - etwa 21 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt.
Bei 603 Euro liegt dann ein Minijob
Der geplante neue Mindestohn wirkt sich auf auf die Verdienstgrenze bei Minijobs aus, berichtet die Minijobzentrale. Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob gerundet auf 603 Euro. Im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.
Quelle: destatis; Minijobzentrale
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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