"Digital Jetzt" heißt ein  Förderprogramm des Bundes für die Digitalisierung des Mittelstands.

"Digital Jetzt" heißt ein Förderprogramm des Bundes für die Digitalisierung des Mittelstands. (Foto: © kantver/123RF.com)

Vorlesen:

Digital Jetzt: Zuschüsse für die Digitalisierung

Geldspritze für die Digitalisierung im Betrieb: Das Programm "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" des Bundeswirtschaftsministeriums wird auf fast 250 Millionen Euro aufgestockt.

Für die Digitalisierung im Mittelstand gibt es seit September 2020 das Förderprogramm "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU". Es gibt üppige finanzielle Zuschüsse, um Investitionen in Hard- und Software, 3D-Druck, künstliche Intelligenz, neue Webauftritte mit Online-Vertrieb oder in IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen.

Zuschüsse wird es außerdem für Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen geben.

⇒⇒ Zum Förderportal Digital Jetzt

Wie heute (25. Juni 2021) bekannt wurde, stockt das Bundeswirtschaftsministerium das Investitionszuschussprogramm "Digital Jetzt" deutlich auf: 2021 verdoppelt sich das Budget von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro. Bis 2024 werden die Fördermittel knapp 250 Millionen Euro betragen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bis zu 50.000 oder 100.000 Euro Zuschuss

Die Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel ein Jahr Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Wichtig: Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.

Die maximale Fördersumme von Digital Jetzt beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen (50 Prozent der Projektkosten), bei Investitionen von Wertschöpfungsketten oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die Fördermittel werden ausgezahlt, wenn das Vorhaben erfolgreich umgesetzt wurde und die notwendigen Mittelnachweise – zum Beispiel für den Kauf einer Software oder den Lehrgang für Beschäftigte – vorgelegt werden.

Nicht förderfähig ist zum Beispiel Standardsoftware und Hardware oder die Erstausstattung des Betriebes mit Computern und Druckern etc.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: