In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge stellen.

In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge stellen. (Foto: © jirkaejc/123RF.com)

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NRW: Härtefallhilfe für kleine Unternehmen startet am 21. März

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige mit hohen Energiekosten können ab dem 21. März 2023 finanzielle Unterstützung beim Land beantragen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm "Härtefallhilfe KMU Energie" beantragen. 

Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.

Elektronische Anträge bei der NRW-Bank

Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Schon jetzt können sich Unternehmen auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen.

In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: nrwbank.de/haertefallhilfe.

Stufenweise Hilfestellung

In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. Das Programm wird auch Betrieben zugutekommen, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Diese Hilfen werden in Stufe drei näher ausgestaltet. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

Mittelstand soll entlastet werden

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur erklärte dazu: "Mit der Härtefallhilfe KMU Energie ergänzt die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes an der richtigen Stelle. Gleichzeitig bleiben Anreize zum Energiesparen erhalten – aus ökonomischen und aus ökologischen Gründen. Zwar sind die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken. Gerade deswegen ist es aber wichtig, jetzt den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden. Wir haben uns dabei bewusst für eine stufenweise Förderung entschieden, um nun schnell mit Stufe eins zu starten und den Mittelstand gezielt zu entlasten. Bei der Ausgestaltung der Stufen zwei und drei werden wir diese Erfahrungen nutzen."

Härtefallhilfe KMU Energie Weitere Informationen finden Sie unter wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie und auf der Seite der NRW.BANK.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de