Rente und Hinzuverdienst online ausrechnen
Wer vorzeitig in Rente geht und nebenher arbeiten will, hat es seit dem 1. Juli deutlich leichter. Wie sich das auf der Hinzuverdienst auf die Rentenhöhe auswirkt, kann man jetzt online ausrechnen.
Vorzeitig in Rente gehen und trotzdem nebenher arbeiten, das ist seit 1. Juli deutlich einfacher möglich, betont die Deutsche Rentenversicherung. Aus einer monatlichen Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro wurde eine jährliche in Höhe von 6.300 Euro. Sie gilt für alle vollen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Ein Verdienst, der 6.300 Euro übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wie sich das individuell auf die Höhe der Rente auswirkt, kann man jetzt mit dem "Hinzuverdienstrechner" bestimmen, den die Deutschen Rentenversicherung online bietet.
Checkliste: Der Nutzer braucht für den Hinzuverdienstrechner
- die Höhe des erwarteten Hinzuverdienstes,
- die Höhe der monatlichen Rente und
- den höchsten Wert an Entgeltpunkten in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn. Dieser Wert kann dem Rentenbescheid entnommen oder bei der Rentenversicherung erfragt werden. Der "Hinzuverdienstrechner" zeigt dann an, ob und auf welche Höhe die Rente durch den Hinzuverdienst gekürzt wird.
Ein weiterer Online-Rechner richtet sich an diejenigen, die ihre Altersrente nur zum Teil beziehen, sie können mehr als 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Je nach Höhe der gewünschten Teilrente ergibt sich eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Diese kann mit dem "Flexirentenrechner", einem weiteren Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung, ebenfalls bestimmt werden.
Checkliste: Der Nutzer braucht für den Flexirentenrechner
- die Höhe der monatlichen Rente und
- der höchste Wert an Entgeltpunkten in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn
- die prozentuale Angabe zur Höhe der Teilrente zwischen 10 und 99 Prozent. Der "Flexirentenrechner" zeigt dann an, in welcher Höhe neben der Altersteilrente hinzuverdient werden kann, ohne dass es zu einer Kürzung der angestrebten Rente kommt.
Text:
Wolfgang Weitzdörfer /
handwerksblatt.de
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