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Das Energielabel für den Heizkessel soll Verbrauchern signalisieren, ob ihr Gerät zukunftstauglich ist oder ausgetauscht werden sollte. Dem Bezirksschornsteinfeger, der das Label anbringt und über die Effizienz des Gerätes informiert, steht eine Aufwandsentschädigung zu. (Foto: © Shawn Hempel/123RF.com)
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April 2017
Seit diesem Jahr sind bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Heizungsetiketten anzubringen. Dafür steht ihnen eine Aufwandsentschädigung zu.
Seit Anfang des Jahres sind Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, Heizungsanlagen im Rahmen der turnusmäßigen Feuerstättenschau mit einem Effizienzlabel auszustatten. Seit Anfang April können sie dafür eine Aufwandsentschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Eine Entschädigung gibt es laut BAFA für das Anbringen des Etiketts, die Übergabe einer entsprechenden Broschüre zum Thema sowie dafür, dass der Schornsteinfeger Mieter oder Eigentümer über die Energieeffizienz des Heizgerätes aufklärt.
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Um die Entschädigung zu erhalten, muss der Bezirksschornsteinfeger die von ihm vergebene Labelnummer in sein Kehrbezirksverwaltungsprogramm eintragen und kann dann mit Bezug darauf auf der BAFA-Website den Antrag stellen. Dazu muss er sich einmalig auf dem offiziellen Registrierungsportal des BAFA anmelden. Mit den Log-in-Daten funktioniert dann die Antragstellung auf dem entsprechenden Portal. Der Aufwand wird im Einzelfall mit acht Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vergütet. Mehr Informationen zum Heizungsetikett und zur Aufwandsentschädigung gibt es auf der Website des BAFA.
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