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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Rund sieben Prozent der Teilnehmer der BAuA-Arbeitszeitbefragung sind als Solo-Selbstständige tätig. (Foto: © Ilya Andriyanov/123RF.com)
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Dezember 2023
Solo-Selbstständige und Selbstständige mit Angestellten arbeiten im Vergleich zu abhängig Beschäftigten deutlich länger. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt oft mehr als 48 Stunden. Das hat eine Studie der BAuA ergeben.
Rund sieben Prozent der Teilnehmer der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 sind als Solo-Selbstständige oder Selbstständige mit Mitarbeitern tätig. Wie es um die Arbeitszeiten dieser Berufsgruppe steht, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht und die Ergebnisse in einem Faktenblatt veröffentlicht.
Lange Arbeitszeiten sind für Selbstständige Alltag. Im Vergleich zu abhängig Beschäftigten haben sie laut der Studie häufiger Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche. Regelmäßige Wochenendarbeit ist für sie eher die Norm als die Ausnahme. Selbstständige können ihre Arbeitszeit zwar etwas häufiger selbst bestimmen, müssen jedoch auch flexibler sein als abhängig Beschäftigte: Zu ihrem Berufsalltag gehören ständige Erreichbarkeit, Kontaktierung im Privatleben oder Arbeit auf Abruf.
Betrachtet man nur Erwerbstätige in Vollzeit (mindestens 35 Stunden Wochenarbeitszeit), dann arbeiten Selbstständige mit Mitarbeitenden 52,7 Stunden, Solo-Selbstständige 48,5 Stunden und abhängig Beschäftigte 43,0 Stunden pro Woche.
An der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 haben etwa 20.000 Erwerbstätige teilgenommen. Hier finden Sie > das Faktenblatt der BAuA zum Herunterladen
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