SHK-Handwerk: 500 Millionen für RLT-Anlagen
Das bringt Aufträge für Lüftungsbaubetriebe im SHK-Handwerk: Mit 500 Millionen Euro fördert der Bund die Um- und Aufrüstung von Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden zum Schutz vor Viren.
"Mitten in der wieder aufflammenden Corona-Pandemie ist das eine gute Nachricht", sagt Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Gemeint ist die neue "Bundesförderung für die Corona gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten". Die Zuschüsse sollen dafür sorgen, dass öffentliche Gebäude mit einem effizienteren Virenschutz ausgestattet werden.
Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen können ihre Förderanträge für die Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen seitdem 20. Oktober 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 beim BAFA stellen. 500 Millionen Euro stellt der Bund insgesamt zur Verfügung. Der Bund bezuschusst 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro pro Anlage.
Alle Schulen mit RLT-Anlagen ausrüsten
Man habe sich schon zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr dafür eingesetzt, hygienische Sanierungen von sanitären und lüftungstechnischen Einrichtungen in Schulen und anderen Gebäuden der öffentlichen Hand mit entsprechenden Programmen zu fördern, erklärt Helmut Bramann. Er wertet die Entscheidung des Bundes daher auch als Erfolg der eigenen Verbandsarbeit.
Die Neuanschaffung von RLT-Anlagen fällt übrigens bisher nicht in die Förderung. "Da nicht alle Schulen RLT-Anlagen besitzen, besteht hier aus unserer Sicht auch hier dringender Nachbesserungsbedarf", so Bramann. Gerade zur Verhinderung von erneuten Schulschließungen sei die Ausrüstung aller Schulgebäude notwendig. Der ZVSHK plädiert daher auch für eine Förderung des Neueinbaus.
Umfangreiche Umbaumaßnahmen
Zu den förderfähigen Maßnahmen der Kauf und der Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion. Außerdem werden auch umfangreiche Umbaumaßnahmen gefördert. Etwa Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-und Abluftbetrieb sowie Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik.
Förderung auf nichtöffentliche Gebäude ausdehnen
Die Förderung sollte nach Ansicht des Verbandes auch auf nichtöffentliche und gewerbliche Räume ausgedehnt werden, in denen sich in der Regel mehrere Personen gleichzeitig aufhalten. Das erhöhte Risiko der Infektion ohne angemessenen Luftaustausch in der bevorstehenden Winterzeit sei nicht nur bei Gebäuden der öffentlichen Hand gegeben, so der SHK-Verband.
Vernünftiger als dauerhaftes "Fenster auf" oder immer wieder umfassende Desinfektionen wären auch hier raumweise Nachrüstungen mit Be- und Entlüftungsanlagen.
"Entscheidend bei allen Maßnahmen ist, dass diese von Fachunternehmen ausgeführt werden und durch eine nach vorgeschriebenem Muster des BAFA erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen werden kann", sagt Verbandsgeschäftsführer Bramann.
Die auf RLT-Anlagen spezialisierten Lüftungsbaubetriebe im SHK-Handwerk seien bereit, die Um- und Aufrüstarbeiten so schnell wie möglich umzusetzen. "Gerade in Schulen sollten die Arbeiten vor dem einbrechenden Winter angegangen werden."
Quellen: ZVSHK; BMWi
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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