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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Bei ihrem Vorschlag für die Neugestaltung der Verbraucherschutz-Richtlinie setzt die Europäische Kommission auch auf eine Stärkung der Verbaucherrechte im Internet (Foto: © olegdudko/123RF.com)
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April 2018
Die EU-Kommisson will Verbraucherrechte im Internet stärken und mehr Transparenz im Umgang mit Online-Plattformen. KMU dürften nicht unverhältnismäßig belastet werden, sagt das Handwerk.
Bei ihrem Vorschlag für die Neugestaltung der Verbraucherschutz-Richtlinie setzt die Europäische Kommission auch auf eine Stärkung der Verbaucherrechte im Internet. Sie will mehr Transparenz bei den Suchergebnissen zu Online-Plattformen herstellen: Bei der Suche im Internet soll den Verbrauchern klar mitgeteilt werden, wann ein Suchergebnis von einem Unternehmer bezahlt wird. Außerdem sollen Online-Marktplätze die Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informieren.
"Es ist richtig, dass die EU-Kommission mehr Fairness und Transparenz im Umgang mit Online-Plattformen herstellen will", sagt dazu Holger Schwannecke. Es brauche klare Regeln gegen Wettbewerbsverzerrungen, die zu Lasten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auch des Handwerks als Plattformnutzer gehen. KMU seien besonders anfällig für Ungleichheiten in Geschäftsbeziehungen und unfaire Behandlungen durch Plattformbetreiber, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
"Die Anforderungen an die Plattformbetreiber müssen jedoch im Verhältnis zu Aufwand und Umfang stehen und dürfen KMU, sofern diese selbst eine Plattform betreiben, nicht unverhältnismäßig belasten. Positiv ist daher zunächst, dass kleine Unternehmen laut Verordnungsvorschlag davon befreit sein sollen, einen internen Beschwerde-Mechanismus einzurichten."
Bei der Bezahlung einer digitalen Dienstleistung haben Verbraucher bestimmte Informationsrechte und im Rahmen des Widerrufsrechts 14 Tage Zeit, ihren Vertrag zu kündigen. Durch die neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher soll dieses Recht nun auf kostenlose digitale Dienstleistungen ausgeweitet werden, für die die Verbraucher ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, aber kein Geld bezahlen. Dies gilt zum Beispiel für Cloud-Speicherdienste, soziale Medien oder E-Mail-Konten.
Beim Kauf einer Ware von einem Online-Marktplatz sollen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, ob sie bei Problemen durch Verbraucherrechte geschützt sind.
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