Steuererklärung: Was prüft das Finanzamt?
Die Finanzverwaltung legt jedes Jahr Prüfschwerpunkte für die Steuererklärung fest. In diesem Jahr sollte man besonders auf folgende Punkte vorbereitet sein.
Die Finanzverwaltung legt jedes Jahr besondere Punkte fest, die intensiver geprüft werden. Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen macht dies sogar öffentlich und gibt die aktuellen Prüffelder für die jeweiligen Finanzämter im Internet bekannt. Die Prüfschwerpunkte gelten zwar nur für die Finanzämter in NRW, könnten aber auch ein Indiz für Prüfschwerpunkte in anderen Bundesländern sein, sagt der Bund der Steuerzahler. Der Steuerzahlerbund erklärt, worauf man in diesem Jahr besonders achten sollte:
Vor allem folgenden Themen dürfte das Finanzamt in diesem Jahr genauer hinsehen
- bei der Abrechnung von Dienstreisen,
- Kundenbesuchen oder bei
- Fahrten zu anderen Betriebsstätten
Doppelte Haushaltsführung
Wer 2014 eine doppelte Haushaltsführung angegeben hat – also für eine berufliche Tätigkeit eine zweite Wohnung unterhält – muss mit Nachfragen des Finanzamtes rechnen: Ab dem Jahr 2014 verlangt das Gesetz eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung für den ersten Haushalt. Die finanzielle Beteiligung muss man nachweisen könne, zum Beispiel für Miete, Nebenkosten, Kosten für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs.
Dauerbrenner: Vermietung und Arbeitszimmer
Neben den aktuellen Prüfschwerpunkten gibt es Dauerbrenner, bei denen das Finanzamt immer wieder nachhakt, so der Bund der Steuerzahler. Dazu zähle die Vermietung und Verpachtung im ersten Jahr. Wer erstmals ein häusliches Arbeitszimmer geltend macht, sollte der Steuererklärung Unterlagen zur Größe des Arbeitszimmers und einen Wohnungsgrundriss beifügen. Deutliche Abweichungen zum Vorjahr veranlassen das Finanzamt ebenfalls zu Nachfragen.
Wer in Vergleich zum Vorjahr erheblich niedrige Steuern zahlt, etwa weil ungewöhnlich hohe Werbungskosten geltend gemacht wurden, sollten Nachweise bereithalten, beispielsweise für eine teure Fortbildung.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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