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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Juni 2021
Arbeitgeber, die vom Lockdown direkt oder indirekt betroffen sind, können auch im Juni auf Antrag die Beiträge zur Sozialversicherung stunden lassen.
Arbeitgeber, die nach wie vor vom Lockdown betroffen sind und die Corona-Wirtschaftshilfen, etwa die Überbrückungshilfe III, erhalten, können auch die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Juni 2021 auf Antrag stunden lassen, und zwar längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juli 2021. Das teilt der GKV-Spitzenverband mit.
Auch die Beiträge für die Monate Januar bis Mai 2021 können bis zum Fälligkeitstag für die Juli-Beiträge gestundet werden. "Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis Juni 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Juli 2021 weitgehend zugeflossen sind", heißt es.
"Betroffene Unternehmen sollten sich vertrauensvoll an die Krankenkasse wenden, bei der die Arbeitnehmer versichert sind, um Voraussetzungen sowie offene Fragen für die Stundung zu klären", rät der GKV-Spitzenverband.
Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren muss wieder mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular gestellt werden. Zum Antragsformular als pdf
Name und Anschrift des Betriebs
Dadurch ist unser Unternehmen angesichts erheblicher Umsatz- und Gewinneinbrüche in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten. In der Folge sind wir aktuell nicht in der Lage, unseren Beitragszahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die gestundeten Beiträge für den Beitragsmonat Juni 2021 und die ggf. weiterhin gestundeten Beiträge für Januar, Februar, März, April, Mai 2021 werden wir spätestens zusammen mit den Beiträgen für den Juli 2021 nachentrichten, die am 28. Juli 2021 fällig werden. Die seitens des Bundes und der einzelnen Länder zur Verfügung gestellten Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in Form der vereinbarten Wirtschaftshilfen für die vom Shutdown betroffenen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen - insbesondere in Form der Überbrückungshilfe III - haben wir bereits beantragt bzw. werden wir zeitnah beantragen; uns ist bewusst, dass wir diese zur Erfüllung unserer Beitragszahlungsverpflichtungen für Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2021 zu verwenden haben.
Die gestundeten Beiträge für den Beitragsmonat Dezember 2020 werden wir spätestens zusammen mit den Beiträgen für den Juli 2021 nachentrichten, die am 28. Juli 2021 fällig werden. Mit freundlichen Grüßen |
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