Name und Anschrift des Betriebs Kontaktdaten des Betriebs (Ansprechpartner, Telefon, Mailadresse) Betriebsnummer des Betriebs
Anschrift der Krankenkasse / Einzugsstelle
Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Unternehmen ist von den Schließungsverordnungen der Länder betroffen, die aufgrund der gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern (zuletzt am 22. März 2021, Stand: 24. März 2021) zur Eindämmung der aktuellen Pandemie-Situation in Deutschland erlassen wurden. - Wir sind direkt betroffen (d.h. ein Betrieb, Verein, Hotel oder eine Einrichtung, die auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundes und der Länder erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten).
- Wir sind indirekt betroffen, weil wir nachweislich und regelmäßig 80 Prozent unserer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Dadurch ist unser Unternehmen angesichts erheblicher Umsatz- und Gewinneinbrüche in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten. In der Folge sind wir aktuell nicht in der Lage, unseren Beitragszahlungsverpflichtungen nachzukommen. - Wir beantragen daher, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Beitragsmonat Juni 2021 zu stunden.
- Wir beantragen ferner, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Monat/die Monate
Januar 2021 / Februar 2021 / März 2021 / April 2021 / Mai 2021 erneut zu stunden. (Zutreffende Monate bitte ankreuzen)
- Soweit aufgrund von bereits in der Vergangenheit eingeräumten Beitragsstundungen gestundete Beiträge ratierlich zurückzuzahlen sind, bitten wir, die Raten- und Tilgungsvereinbarung anzupassen und für diesen Monat die Rate auszusetzen oder zumindest zu ermäßigen.
Die gestundeten Beiträge für den Beitragsmonat Juni 2021 und die ggf. weiterhin gestundeten Beiträge für Januar, Februar, März, April, Mai 2021 werden wir spätestens zusammen mit den Beiträgen für den Juli 2021 nachentrichten, die am 28. Juli 2021 fällig werden. Die seitens des Bundes und der einzelnen Länder zur Verfügung gestellten Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in Form der vereinbarten Wirtschaftshilfen für die vom Shutdown betroffenen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen - insbesondere in Form der Überbrückungshilfe III - haben wir bereits beantragt bzw. werden wir zeitnah beantragen; uns ist bewusst, dass wir diese zur Erfüllung unserer Beitragszahlungsverpflichtungen für Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2021 zu verwenden haben. Verzögerungen bei Auszahlung der Dezemberhilfen Infolge Verzögerungen bei der Auszahlung der beantragten Dezemberhilfen bestehen (weiterhin) erhebliche Zahlungsschwierigkeiten. - Wir beantragen daher, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Beitragsmonat Dezember 2020 erneut zu stunden.
Die gestundeten Beiträge für den Beitragsmonat Dezember 2020 werden wir spätestens zusammen mit den Beiträgen für den Juli 2021 nachentrichten, die am 28. Juli 2021 fällig werden.
Sofern in unserem Unternehmen Kurzarbeit beantragt wurde, versichern wir, dass wir die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung unmittelbar nach Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit an Sie weiterleiten werden; uns ist bewusst, dass mit dem Erhalt der Erstattungsbeträge die Stundung der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge endet. Mit freundlichen Grüßen |
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