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HWK Münster | August 2025
Ehrenamt: Staatkanzlei lobt Initiative aus
Die Staatskanzlei in Düsseldorf informiert: Staatssekretärin Andrea Milz würdigt das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen.
Der Handwerksbetrieb konnte nicht nachweisen, dass er sachgerecht gearbeitet hatte. (Foto: © onlykim/123RF.com)
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August 2025
Eine Photovoltaikanlage lag nach einem Sturm auf dem Nachbarhaus. Das Landgericht Köln nahm den Monteur in der Pflicht. Er muss 75.000 Euro Schadensersatz leisten, weil er die Anlage nicht korrekt befestigt hatte.
Nach einem Sturm gab es Schäden an einer Photovoltaikanlage. Die Gebäudeversicherung des Besitzers verlangte von dem Montagebetrieb Schadensersatz. Das Landgericht Köln urteilte, dass dieser die Anlage nicht fachgerecht montiert hatte und sprach dem Versicherer 75.000 Euro zu.
Das Sturmtief "Sabine" zerstörte im Februar 2020 eine Photovoltaikanlage: Sie hatte sich bei Windgeschwindigkeiten von rund 100 km/h vom Dach einer Betriebshalle gelöst und war auf ein Nachbargebäude geschleudert worden. Die Eigentümerin der Anlage war versichert. Sie hatte zunächst Gewährleistung beim Monteurbetrieb geltend gemacht. Als sie damit erfolglos blieb, kaufte sei eine neue Anlage zum Preis von 75.000 Euro. Diese Kosten regulierte ihre Versicherung und verlangte sie im Wege des übergegangenen Rechts (§ 86 VVG) von der Montagefirma zurück.
Das Landgericht Köln gab der Versicherung Recht. Die Montage der Photovoltaikanlage sei nicht fachgerecht ausgeführt worden, vor allem sei die Ballastierung zur Sicherung der Modulfelder fehlerhaft gewesen.
Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die fehlerhafte Befestigung – entweder durch vollständiges Fehlen oder unzureichende Verwendung von Ballastierungssteinen – der Grund für den Schaden war. Der Handwerksbetrieb konnte nicht nachweisen, dass er sachgerecht gearbeitet hatte. Die Zeugen widersprachen sich und es gab keine Spuren auf dem Hallendach, die diese Aussage gestützt hätten.
Hier habe auch kein außergewöhnliches Naturereignis vorgelegen, erklärte das Gericht. Das Sturmtief "Sabine" sei im konkreten Fall nicht stark genug gewesen. Die Windstärken hätten nach dem gerichtlichen Gutachten mit maximal 100 km/h im üblichen Bereich für die Region gelegen.
Maßgeblich für die Entscheidung war der sogenannte Beweis des ersten Anscheins: Die Richterinnen und Richter nahmen angesichts des typischen Schadensbildes eine Vermutung für ein werkvertragswidriges Verhalten an, das die Monteure nicht entkräften konnten. Auch hatte der Handwerker zu seiner Behauptung, es habe orkanartige Böen gegeben, nicht genügend Beweise vorgelegt.
Landgericht Köln, Urteil vom 9. Mai 2025, Az. 18 O 254/23 (rechtskräftig, wird in Kürze im Volltext veröffentlicht)
Quelle: beck.de
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