Landet die Steuersenkeung wirklich bei den Kunden? Das wird das Kartellamt verfolgen.

Landet die Steuersenkung auf Sprit wirklich bei den Kunden? Das wird das Kartellamt verfolgen. (Foto: © rclassenlayouts/123RF.com)

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Tankrabatt: Bundeskartellamt beobachtet Preise genau

Der Tankrabatt ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Ob die Preise an den Zapfsäulen wirklich günstiger werden oder die Konzerne so ihren Profit erhöhen, wird das Bundeskartellamt genau unter die Lupe nehmen.

Ab dem 1. Juni greift für drei Monate die Senkung der Steuer auf Kraftstoffe, der sogenannte Tankrabatt. Bei Benzin sinkt die Energiesteuer um 29,55 Cent je Liter und bei Diesel um 14,04 Cent. Zusätzlich reduziert sich automatisch auch die Mehrwertsteuer. Dem ADAC zufolge könnte Benzin damit bis zu 35 Cent je Liter billiger werden, Diesel bis zu 17 Cent. Die Maßnahme ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. 

Vor dem 1. Juni haben die Spritpreise aber noch einmal kräftig zugelegt. Sowohl Benzin als auch Diesel haben sich im Vergleich zur vergangenen Woche um mehrere Cent verteuert. So kosteten E5 und E10 im Mai durchschnittlich um rund 15 Cent mehr. Seit dem 25. Mai verzeichnen E5 und E 10 einen durchschnittlichen Preisanstieg um rund sechs Cent und Diesel um rund fünf Cent pro Liter.

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Spritpreisentwicklung im Mai 2022 Foto: © BundeskartellamtSpritpreisentwicklung im Mai 2022 Foto: © Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt will daher den Markt genau beobachten. Präsident Andreas Mundt erklärte dazu : "Wir sehen seit Monaten eine Entkopplung von Rohölpreis und Raffinerie- bzw. Tankstellenpreisen. Wir beobachten die Preisentwicklung deshalb mit sehr hoher Aufmerksamkeit. Unser Monitoring haben wir vor dem 1. Juni mit Blick auf die anstehenden Steuersenkungen noch einmal intensiviert." Außerdem habe das Kartellamt eine Untersuchung der Raffinerien und der Großhandelsebene eingeleitet, um maximale Transparenz für den gesamten Kraftstoffmarkt herzustellen.

Konzerne müssen den Rabatt nicht weitergeben

Es gebe zwar keine rechtliche Verpflichtung, die Steuersenkung eins zu eins weiterzugeben, die Mineralölkonzerne handelten hier aber unter dem "Brennglas" des Bundeskartellamtes, betonte Mundt. "Als Wettbewerbsbehörde können wir hohe, auch sehr hohe Preise nicht einfach verbieten. Kartellrechtswidriges Verhalten können wir abstellen und mit hohen Bußgeldern ahnden. Dafür gibt es aber bislang keine Hinweise." Hohe Preise könnten viele Gründe haben und auch im Wettbewerb entstehen, so der Kartellamtschef. Im Kraftstoffmarkt funktioniere der Wettbewerb allerdings nur eingeschränkt. Deshalb beobachte seine Behörde die Branche auch so genau. jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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