Foto: © UlrikeSchanz/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Webinar zur Fachkräfteeinwanderung
Die Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung sind nicht leicht zu durchschauen. Ein Webinar der LAG Welcome Center klärt die Teilnehmenden darüber auf.
Die Teilnehmer eines Beitrebsausfluges oder eines Betriebsfestes sind unfallversichert. (Foto: © Dmitrii Shironosov/123RF.com)
Vorlesen:
Mai 2010
Wenn der Sommer naht, ist die Zeit der Betriebsausflüge gekommen. Wenn es gut geht, haben alle Mitarbeiter einen schönen Tag gehabt und der Zusammenhalt im Team wurde gestärkt. Aber was ist, wenn ein Unfall passiert?
Beschäftigte, die während eines Betriebsausfluges oder bei einem Firmenfest verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
Mehr dazu:
Tipps zur Allgemeinen UnfallversicherungOb ein Unfall beim Restaurantbesuch, bei Spielen oder bei sportlichen Betätigungen passiert, ist für den Versicherungsschutz egal, solange der Betriebsausflug offiziell vom Unternehmen geplant und begleitet wird, alle Mitarbeiter am Betriebsausflug teilnehmen können und klar zu erkennen ist, dass es der Zweck des Ausflugs ist, die Verbundenheit mit dem Betrieb zu fördern.
Familienangehörige, Gäste oder ehemalige Mitarbeiter können an dem Betriebsausflug teilnehmen, allerdings besteht für sie kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Kommentar schreiben