Zuschuss für Existenzgründer
Berlin, NRW und Brandenburg haben sie schon, künftig gibt es auch in Sachsen-Anhalt eine Meistergründungsprämie: Geplant ist ein einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro.
Berlin hat sie schon seit 1986, Nordrhein-Westfalen bietet sie seit 1995, Brandenburg seit 2015: die Meistergründungsprämie. Jetzt gesellt sich Sachsen-Anhalt dazu. Es fördert künftig Handwerker, die nach Ablegen der Meisterprüfung erstmalig in dem Bundesland einen Handwerksbetrieb neu gründen oder erstmalig einen Handwerksbetrieb übernehmen. Die Prämie kann ab dem 24. Juli beantragt werden.
Im aktuellen Doppelhaushalt stehen dafür bis Ende 2018 rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant ist eine einmalige Prämie in Höhe von 10.000 Euro. Ab 2019 soll die Meistergründungsprämie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gespeist werden.
Starker Anreiz für Neugründer und Nachfolger
"Mit Blick auf die sinkende Zahl der Handwerksmeister und die wachsende Zahl anstehender Unternehmensübergaben wollen wir mit der Meistergründungsprämie einen starken Anreiz für Neugründungen und Firmennachfolgen schaffen", erklärte Wirtschaftsminister Armin Willingmann zum Start des neuen Förderprogramms: "Dieses Förderinstrument ist ein klares Votum der Landesregierung für das Unternehmertum und für die Sicherung der Unternehmensnachfolge in unserem Land. Es stärkt die wichtige Rolle des Handwerks in der Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts", sagte Hagen Mauer, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg.
Übersicht: Wer in Sachsen-Anhalt wie durch die Meistergründungsprämie gefördert werden kann, .
Antrag: Formulare, um den Antrag auf Förderung zu stellen, gibt es im Internet.
Text:
Wolfgang Weitzdörfer /
handwerksblatt.de
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