Erster Lehrgang zur "Kleinen Bauvorlageberechtigung"
Die Landesgesetzesänderung eröffnet dem Bauhandwerk neue Möglichkeiten. Voraussetzung für die praktische Anwendung ist ein Seminar der HwK Koblenz.
"Kleine Bauvorlageberechtigung" mit großer Wirkung – so umschreibt das rheinland-pfälzische Handwerk die Möglichkeit für Meister der Gewerke Zimmerer sowie Maurer- und Betonbauer in Rheinland-Pfalz, bei klar umrissenen Vorhaben künftig eigenverantwortlich Bauanträge einreichen zu können. Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz hat nun den ersten durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz akkreditierten Lehrgang im Land gestartet, in dem sich rheinland-pfälzische Handwerksmeister das nötige Rüstzeug aneignen, um entsprechende Anträge stellen zu dürfen.
Hintergrund: "Kleine Bauvorlageberechtigung" Hintergrund Der vollständige Bericht findet sich im Internet hier.
Lehrgang Vom 30. Januar bis 10. Februar 2026 findet bei der HwK Koblenz das nächste "Grundlagenseminar kleine Bauvorlagenberechtigung" im Berufsbildungs- und Technologiezentrum, August-Horch-Str. 8, 56070 Koblenz, statt. Anmeldungen sind bereits jetzt möglich. Informationen und Anmeldemöglichkeiten für den nächsten Lehrgang finden sich im Internet hier.
Kontakt Fragen zum Seminar beantwortet bei der HwK Koblenz Moritz Michels, Tel. 0261 398326, E-Mail: moritz.michels@hwk-koblenz.de.
Bauvorlageberechtigung Weitere Auskünfte zur Kleinen Bauvorlageberechtigung, zu Zugangsvoraussetzungen und zum Ablauf der Eintragung in die Liste der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten erteilt die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz, E-Mail: recht@hwk-koblenz.de oder Tel. 0261 398200.
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Text:
HWK Koblenz /
handwerksblatt.de
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