Schnell handeln: Noch bis zum 14. August gelten für Einzelmaßnahmen günstigere Konditionen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Schnell handeln: Noch bis zum 14. August gelten für Einzelmaßnahmen günstigere Konditionen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude. (Foto: © Slavomir Valigursky/123RF.com)

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Neue Regelungen bei der Bundesförderung

Ab sofort neue Regelungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – bis 14. August gelten für Einzelmaßnahmen noch günstigere Konditionen.

Kurzfristig ab dem 28. Juli gibt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Regeln. Für einzelne Maßnahmen sinken die Fördersätze zum Teil erheblich. Für das gesamte Förderprogramm steigen jedoch die verfügbaren Mittel, so stehen für Sanierungsförderungen nun zwölf bis 13 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Zum Vergleich: 2021 wurden etwa acht Milliarden Euro für Sanierungen ausgegeben. 

Neu ist unter anderem, dass die KfW nur noch Komplettsanierungen fördert und dafür zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bereit stellt. Sogenannte Einzelmaßnahmen, also z.B. die Dämmung von Außenwänden, den Tausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung, werden ab sofort nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen zwischen zehn und maximal 40 Prozent gefördert. Die bisherige Förderung von Gasheizungen in Verbindung mit Erneuerbaren Energien entfällt komplett. Stattdessen wird ein Heizungstausch-Bonus in Höhe von zehn Prozent bei mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen gewährt, wenn dabei auch ein Energieträgerwechsel erfolgt.

Günstige Konditionen noch bis 14. August sichern

Die reduzierten Fördersätze für Einzelmaßnahmen des BAFA gelten erst ab dem 15. August. Bis dahin können sich die bisherigen Konditionen durch eine zeitnahe Antragstellung gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss dann innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung erfolgen. 

Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen.  
 
Kontakt und AnsprechpartnerAnsprechpartner Bei der Handwerkskammer Koblenz steht Kerstin Reek-Berghäuser per E-Mail an kerstin.reek-berghaeuser@hwk-koblenz.de oder per Telefon unter 0261/398651 zur Verfügung.
Informationen der KfW Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Informationen des BAFA Neuerungen ab 15. August 2022
Informationen des BMWK BEG – Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

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Text: / handwerksblatt.de

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