Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Januar 2025
Noch Standplätze auf der ÖKO 2025 frei
Auf der nächsten Messe ÖKO – Bauen & Sanieren im April 2025 sind noch Standplätze für interessierte Handwerker frei.
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. (Foto: © fotogestoeber /123RF.com)
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Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bislang nur zwölf Monate auf nun bis zu 24 Monate verlängert.
Mit der Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen in schwierigen Zeiten entlastet und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht und ihre Online-Informationen aktualisiert. Darin wird unter anderem erläutert, wie Unterbrechungen der Kurzarbeit berücksichtigt werden.
Wichtig: Vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld ist eine Anzeige des Arbeitsausfalls erforderlich. Diese muss im Monat des Beginns der Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen.
Hintergrund: KurzarbeitergeldWeitere Informationen und Ansprechpartner gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
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