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Ab dem 4. März stehen im Rahmen des "Urbanen Sicherheitskonzept im Trierer Domfreihof Poller. (Foto: © Stadtverwaltung Trier)
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Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Trier
Januar 2024
Im Rahmen des "Urbanen Sicherheitskonzepts" in Trier werden ab dem 4. März die ersten Poller am Domfreihof in Betrieb gehen.
Unter dem Motto "Liefern ab 6 – Spazieren ab 11" werden ab dem 4. März in der Trierer Fußgängerzone mehrere Maßnahmen des "Urbanen Sicherheitskonzeptes" umgesetzt. So möchte die Stadt die Menschen, die in diesen besonders belebten Straßen unterwegs sind, besser schützen. Denn die Fußgängerzone ist in erster Linie für die Fußgängerinnen und Fußgänger da. Das ändert sich künftig für alle, die mit Auto in die City möchtenKünftig wird es in der Trierer Fußgängerzone eine reduzierte, aber tägliche Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr geben. Nach 11 Uhr ist die Einfahrt – so wie früher auch schon – nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet.
Am Domfreihof setzen Poller diese Regeln auch durch Einfahrtsperren um. Sie gehen am 4. März in den Testbetrieb. Nur wer zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung auch eine Vignette besitzt, kann die Poller runterfahren. Diese kann ab dem 29. Januar online hier beantragt werden, sie wird nicht automatisch zugeschickt. Wichtig zu wissen: Wer vor 11 Uhr ohne Vignette einfährt, kann nach 11 Uhr nicht mehr ausfahren und muss das Herunterfahren der Poller kostenpflichtig über eine Störungshotline anfragen. Um den Verkehr weiter zu beruhigen, wird die Fußgängerzone auf das Umfeld der Neustraße und der unteren Konstantinstraße (ab Hosenstraße in Richtung Kornmarkt) ausgedehnt. Wer dort unterwegs ist, muss ab dem 4. März ebenfalls an die Lieferzeiten und die Ausnahmegenehmigung denken.
Aktuell arbeitet die Stadt an einer optimierten Anordnung der übrigen Poller, um mehr Flexibilität für den Handel sowie die Anwohnerinnen und Anwohner zu schaffen. Künftig soll ein äußerer Ring das Einfahren in die Fußgängerzone verhindern.
Zusätzlich wird der Hauptmarkt (Baubeginn ist in diesem Jahr) mit Pollern gesichert, um ein komplettes Durchfahren der Fußgängerzone zu verhindern.
Hintergrund: Gebühren Ausführliche Informationen, den Gebühren- und Kriterienkatalog sowie den Online-Antrag gibt es online hier.
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