Die Handwerkskammer Trier bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenfreie Erstberatung über Schutzrechte an.

Die Handwerkskammer Trier bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenfreie Erstberatung über Schutzrechte an. (Foto: © Burmakin Andrey/123RF.com)

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Rechtsberatung beim Erfindungs-Check

Der Schutz eigener Ideen und Produkte rückt in einer grenzüberschreitenden Wirtschaftswelt immer mehr in den Fokus. Eigene Produkte, Designs und Marken sind am Markt vor etwaigen Nachahmern und unerwünschten Plagiaten zu schützen.

Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Anmelder einen nicht unerheblichen, rechtlichen Schutz seiner Ideen und sichern damit zugleich den eigenen wirtschaftlichen Erfolg. Bei einem gemeinsam von der Handwerkskammer mit der IHK Trier veranstalteten Erfindungs-Checks steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Dr. Ada Pelss von der Kanzlei Hannke Bittner & Partner sowie Dr.-Ing. Jörg Wagner von der Kanzlei trierpatent für ein etwa halbstündiges Gespräch zur Verfügung. Dabei können sie sich in der individuellen, für unsere Mitglieder kostenlosen Erstberatung über Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster und deren Inhalt informieren.

Um diese Themen kann es gehen: 

  • Ist meine Idee schutzrechtsfähig? Besteht bereits ein entsprechendes Schutzrecht eines Dritten?
  • Wie beantrage ich welches gewerbliche Schutzrecht und wie setze ich es durch?
  • Mit welchen Kosten ist die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Schutzrechts verbunden?
  • Wie kann mir ein Patentanwalt dabei behilflich sein?

 

Hintergrund: Rechtsberatung Anmeldung Eine vorherige Anmeldung ist per E-Mail an vbrandenburg@hwk-trier.de nötig.
Wann Mittwoch, 5. November
Wo Handwerkskammer Trier, Loebstr. 18, 54292 Trier

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Text: / handwerksblatt.de

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