Restaurants, Bistros und Cafés müssen ab Januar 2023 immer auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

Restaurants, Bistros und Cafés müssen ab Januar 2023 immer auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. (Foto: © piksel/123RF.com)

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Änderung des Verpackungsgesetzes kommt

Handwerkspolitik

Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen. Betroffen sind auch Bäcker, Konditoren und Fleischer, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen in ihren Cafés oder Imbissen verkaufen.

In vielen Haushalten wächst das Müllaufkommen aus Kunststoff. Um das Wachstum der Müllberge zu verlangsamen, hat die Europäische Kommission gehandelt und zur Mitte des Jahres Plastikstrohhalme, -besteck und andere Wegwerfartikel aus Kunststoff verboten. Die Bundesregierung zieht jetzt nach und ändert auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) das Verpackungsgesetz. Ein zentraler Punkt der geplanten Reform: Restaurants, Bistros und Cafés müssen ab Januar 2023 immer auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Betroffen im Handwerk sind also in erster Linie Bäcker, Konditoren und Fleischer, die solche Produkte in ihren Cafés oder Imbissen verkaufen.

"Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrwegboxen und Mehrwegbecher für unterwegs der neue Standard werden", sagt Schulze. Sie ist davon überzeugt, dass so "viele gute Lösungen" entstehen. Zu den Vorgaben gehört auch, dass Speisen uns Getränke in Mehrwegverpackungen nicht teurer angeboten werden dürfen als solche in Einwegverpackungen. Außerdem sollen wiederverwendbare Behälter für alle Angebotsgrößen zur Verfügung stehen. Ausnahme: Geschäfte, in denen fünf Mitarbeiter oder weniger tätig sind mit einer Ladenfläche nicht über 80 Quadratmetern. Sie müssen es ihren Kunden aber ermöglichen, eigene Behälter zu befüllen.

Pfand auf alle Einwegflaschen und -dosen

Ab dem kommenden Jahr soll für alle Einweggetränkeflaschen aus Plastik und für alle Getränkedosen eine Pfandpflicht gelten. Bisher galten Ausnahmen für bestimmte Getränke wie Fruchtsaft ohne Kohlensäure. Für Milch oder Milcherzeugnisse ist eine Übergangsfrist bis 2024 vorgesehen. "Alte Getränkeflaschen aus Einwegplastik sind nicht bloß Abfall, sondern wertvoller Rohstoff für neue Flaschen. Wenn man sie sortenrein sammelt, wird das Recycling einfacher. Und mit einem Pfand wird auch das Sammeln leichter", erklärt Schulze.

Das Handwerk ist da anderer Meinung: "Die neu beschlossenen abfallrechtlichen Vorschriften sind leider nicht so ausgestaltet, dass Handwerksbetriebe sie schultern können", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Damit wird eine Chance vertan, das tiefe Erfahrungswissen des Handwerks zur Nachhaltigkeit sowie seine Kompetenzen und Fähigkeiten zu nutzen, um eine ökologisch effektive wie auch ökonomisch effiziente Kreislaufwirtschaft auf den Weg zu bringen und zu realisieren."

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Umsatzeinbußen drohen

Für die betroffenen kleinen und mittleren Betriebe werde die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Kunststoffgetränkeverpackungen und Dosen zu einer logistischen Herausforderung und einer finanziellen Belastung. Es sei fraglich, ob sie für die kleinen und mittleren Handwerksunternehmen überhaupt umsetzbar sei. Schwannecke: "Müssen in der Folge Getränke aus dem Verkaufsangebot genommen werden, führt dies zu erheblichen Umsatzeinbußen." Die verpflichtende Einführung von Mehrwegalternativen für bestimmte Einwegverpackungen zum gleichen Preis sei eine zusätzliche Belastung. "Die hierfür vorgesehene Realisierungsfrist bis zum 1. Januar 2023 ist zudem viel zu kurz bemessen."

Eine Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen würde die Unternehmen des Fleischerhandwerks vor kaum zu überwindende logistische Hürden stellen, sagt auch Thomas Trettwer, Justiziar des Deutschen Fleischer-Verbands. "Für Lagerung, Rücknahme und gegebenenfalls Reinigung braucht es Platz und Personal. Beides ist nicht in unbegrenztem Umfang vorhanden. Die vorgesehenen Ausnahmen von der Pflicht sind viel zu eng. Die eine Verpackung gibt es nicht. Unterschiedliche Speisen von fest bis flüssig und von kalt bis heiß stellen unterschiedliche Anforderungen an die Verpackung."

Hohes Pfand erheben

Daher könne es auch notwendig sein, die einzelnen Bestandteile eines Angebots voneinander zu trennen. "Mehrwegverpackungen müssen ausreichend hochwertig und haltbar sein, so dass sie auch nach mehreren Benutzungen für den Kunden attraktiv und sicher bleiben", betont Trettwer. Zum Schutz vor finanziellen Einbußen müssten die Verpackungen mit einem entsprechend hohen Pfand belegt werden, damit Kunden die Verpackungen tatsächlich zurückbringen.

Auch das Bäckerhandwerk sieht Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben im Kabinettsentwurf: "Aus unserer Sicht sind einige Passagen darin, die aus Sicht der Innungsbäcker schwierig in der Praxis umzusetzen sind“, erklärt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Er hofft auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. "Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass die Betreibe aufgrund der Corona-Pandemie stark unter Druck stehen, teils massive Umsatzeinbußen erleiden und wegen der erhöhten hygienischen Anforderungen mit Zusatzkosten belastet sind. Zusätzliche Auflagen durch das Verpackungsgesetz würden hier kontraproduktiv sein."

Enormer Mehraufwand befürchtet

Eine Pflicht Mehrwegbecher anzubieten, hält der Verband für schwierig. Schneider: "Gerade für kleinere Betriebe würde das einen enormen Mehraufwand bedeuten. Viele Mehrwegsysteme sind entweder noch in Pilotphasen, decken nur einzelne Gebindearten ab oder beschränken sich auf bestimmte Städte oder Ballungsräume. Unternehmen müssten Lagermöglichkeiten und die erforderliche Logistik implementieren." Daher ließen sich flächendeckende Systeme nicht kurzfristig bis Anfang 2022 einführen. Auch die Ausweitung der Pfandpflicht sieht er kritisch und befürchtet, dass Bäckereien den Verkauf einstellen könnten, da sie sonst "umständliche Rücknahmemöglichkeiten" einrichten müssten. Damit entstünden erhebliche Umsatzeinbußen.

Hygienisch höchst problematisch sei außerdem die Rücknahmepflicht für Milchgetränke, da hier schnell Fäulnis- und Gärungsprozesse entstehen. "Wir fordern daher, dass die Pfandpflicht nicht auf Milcherzeugnisse ausgeweitet wird." Das Gesetz sei noch nicht durchdacht und auf seine Praxistauglichkeit geprüft. Deswegen fordert Schneider: "Wir erwarten, dass Bundestag und Bundesrat entsprechend nachbessern werden und eine Lösung finden, die die Betriebe nicht über Gebühr belastet und dennoch gut für die Umwelt und den Gedanken der Nachhaltigkeit ist.“

Weitere GesetzesinhalteNeue Einwegkunststoffflaschen sollen künftig einen Mindest-Rezyklatanteil enthalten. Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten, ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffflaschen.
Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten.

Text: / handwerksblatt.de

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