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Brandenburg hebt Vergabegrenzen an

Handwerkspolitik

Öffentliche Aufträge sollen in Brandenburg schneller und unbürokratischer vergeben werden. Die Landesregierung hebt dafür die Wertgrenzen deutlich an – ein Schritt, der vor allem kleinen Handwerksbetrieben helfen soll.

Die Wertgrenze für freihändige Vergaben von ­Bauleistungen wird von 100.000 Euro auf eine Million Euro angehoben. Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabe­verfahren steigt die Grenze von 1.000 auf 100.000 Euro. Es sei ein zentrales Vorhaben der Landesregierung, in dieser Legislaturperiode beim Bürokratieabbau deutliche Fortschritte zu erzielen, begründete Finanzminister Robert Crumbach (BSW) den Schritt. "Ich denke da insbesondere an viele Handwerksbetriebe. Gerade jetzt, da der Wohnungsbau auf einem niedrigen Niveau verharrt, sind sie umso mehr auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen."

Neue Vergabegrenzen: Mehr Spielraum für Kommunen

Konkret wird die Wertgrenze für freihändige Vergaben von Bauleistungen von 100.000 Euro auf eine Million Euro angehoben. Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren steigt die Grenze von 1.000 auf 100.000 Euro. Auch die Veröffentlichungsgrenze auf dem Vergabemarktplatz wurde auf 100.000 Euro erhöht. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert (klassische Auftragsvergabe für Liefer- und Dienstleistungen aktuell 221.000 Euro) nicht erreicht.

Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Auch die "Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg" wurde entsprechend angepasst. Damit sollen vor allem kleinere Kommunen mit wenig Personal von aufwendigen Ausschreibungen entlastet werden. "Der Beschluss ist prinzipiell eine gute Entscheidung", sagt Anke Maske, Geschäftsführerin des Landesinnungsverbands Dachdeckerhandwerk Land Brandenburg. Dies gelte insbesondere für die Anhebung der Wertgrenzen für die Beauftragung ohne Vergabeverfahren. Nun komme es darauf an, wie diese Änderung vor allem in der kommunalen Praxis umgesetzt werde.

Chance für Handwerk oder Bürokratiefalle?

Auch die Innungsbetriebe im Dachdeckerhandwerk begrüßten die Anhebung der Vergabegrenzen. Zugleich herrsche aber Skepsis, ob es angesichts der klammen kommunalen Kassen wirklich zu einer verstärkten Auftragsvergabe für die Betriebe vor Ort komme. Auch der Präsident des Handwerkskammertages, Robert Wüst, bewertet die neuen Regeln positiv: "Sie setzen ein klares Signal für die regionale Wirtschaft. Wir haben uns seit Langem für diese Erleichterungen stark gemacht – umso mehr begrüßen wir, dass das Land unsere Forderungen nun umsetzt. Entscheidend ist, dass die Spielräume nun auch mutig genutzt werden – digital, zügig und praxisnah. Nur dann kommt der Bürokratieabbau wirklich auf der Baustelle an."

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Doch nicht alle profitieren direkt. Viele Betriebe vermeiden öffentliche Aufträge weiterhin wegen des hohen Aufwands. Wie etwa Frank Hübner, Inhaber des Bauunternehmens Frank Hübner in Pritzwalk und Obermeister der Bau-Innung Prignitz: "Wir sind mit privaten Aufträgen gut ausgelastet. Die bürokratischen Anforderungen bei öffentlichen Vergaben sind einfach zu hoch."

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Text: / handwerksblatt.de

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