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HWK Trier | Dezember 2025
Onlineveranstaltung der Gründerplattform zu Datenschutz & Co
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH informiert Gründer und Selbständige über die Themen AGB, Verträge und Datenschutz.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe soll das Überleben der von der temporären Schließung während des zweiten Corona-Lockdowns betroffenen Betreibe sichern. (Foto: © costasz/123RF.com)
Vorlesen:
November 2020
Die Bundesregierung hat Details für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für Betriebe, die von der temporären Schließung betroffen sind, festgelegt.
Mit den Beschlüssen von Bund und Ländern für den zweiten Lockdown war klar. Einige Betriebe müssen ihr Geschäft wieder schließen. Nun hat die Bundesregierung Details zu der angekündigten außerordentlichen Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die von der temporären Schließung betroffen sind, veröffentlicht.
Die zusätzlichen Maßnahmen sind seit dem 2. November deutschlandweit in Kraft, zunächst befristet bis Ende November. Die jetzt beschlossenen Regelungen gelten für Unternehmen, Selbstständige und Soloselbstständige. Bis zu zehn Milliarden Euro sollen in die außerordentliche Wirtschaftshilfe fließen.
Die Bundesregierung will die Beantragung und Bearbeitung der Hilfen so schnell wie möglich durchführbar machen. Die Möglichkeit einer Abschlagszahlung wird geprüft. Die Anträge sollen über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden können.
Quelle: Bundesregierung
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