Ab Montag dürfen die Kosmetiker ihre Studios wieder öffnen. Kunden dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltestergebnis bedient werden, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann.

Ab Montag dürfen die Kosmetiker ihre Studios wieder öffnen. Kunden dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltestergebnis bedient werden, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. (Foto: © Nikolay Kovalchinskiy/123RF.com)

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Der Lockdown geht weiter, Kosmetiker dürfen aber bundesweit öffnen!

Bund und Länder verlängern den Lockdown bis Ende März. Kosmetik- und Fußpflegebetriebe dürfen jetzt bundesweit wieder öffnen. Voraussetzung dafür sind Hygienekonzepte.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben beschlossen, den Corona-Lockdown grundsätzlich bis zum 28. März zu verlängern. Aber es gibt Lockerungen: Kosmetik- und Fußpflegestudios dürfen nun bundesweit wieder öffnen. Bisher war das nur in Sachsen und Bayern erlaubt. Voraussetzung für eine Öffnung sind Hygienekonzepte für Kunden und Personal. Kunden dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltestergebnis bedient werden, wenn nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Für das Personal sollen dann Testkonzepte vorliegen.

Übergreifend sehen Bund und Länder eine schrittweise Öffnungsstrategie vor, die regional differenziert von den Inzidenzwerten abhängt. Von fünf Öffnungsschritten ist die Rede. Die Öffnung der Friseure, Schulen und Kitas gilt dabei als der erste, die der körpernahen Dienstleistungen, Buchhandlungen, Blumenhändler und Gartenmärkte als der zweite Schritt. Der dritte Schritt betrifft den Einzelhandel (mit Hygienekonzept und begrenzter Kundenzahl, ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter), Museen, Galerien und Zoos. Sie sollen bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 50 öffnen. Schon ab einer Inzidenz von unter 100 ist Termin-Shopping erlaubt und Museums-, Galerie- und Zoobesuche nach vorheriger Terminvergabe.

Schritt vier: Öffnung der Außengastronomie

Schritt vier folgt bei einem stabilen Inzidenzwert von 50, der sich nach dem dritten Öffnungsschritt über 14 Tage nicht verschlechtert. Dann soll die Außengastronomie wieder erlaubt sein und Theater und Kinos wieder Gäste begrüßen dürfen. Schritt fünf: Bleibt der Inzidenzwert zwei Wochen unter 50 werden Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich möglich frühestens am 5. April). Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 steigen, soll die Notbremse gezogen werden und wieder strenge Lockdown-Regeln gelten. Weitere Öffnungsmaßnahmen, auch für die Innen-Gastronomie, wollen Bund und Länder am 22. März besprechen.

Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/SchueringHans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Schuering

"Insgesamt wäre beim Bund-Länder-Treffen deutlich mehr drin gewesen, als einen Öffnungs-Fahrplan mit einer angezogenen Handbremse zu präsentieren", sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Zwar haben sich Bund und Länder richtigerweise auf einen detaillierten, für alle Länder an gleichen Vorgaben orientierten stufenweisen Öffnungsfahrplan verständigt. Doch die Inzidenzfixiertheit des Öffnungsfahrplanes - ohne Berücksichtigung weiterer Kriterien wie etwa des R-Wertes, der Intensivbetten-Belegung in Krankenhäusern, des Impffortschritts, der Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests oder lokal begrenzter Infektionscluster – rückt eine Abfahrt, sprich Öffnung für sehr viele von Schließungen betroffenen Betriebe weiter in die Ferne." Das sei nicht das positive Signal, auf das die Betriebe warten.

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Handwerk fordert Impfturbo

Wollseifer fordert jetzt einen "Impfturbo". Das sei das entscheidende Instrument zur Bekämpfung des Virus und zur Überwindung der Pandemie. "Die Impfkampagne wird nun deutlich an Fahrt gewinnen und die Zahl der in den Impfzentren und durch die mobilen Impfteams der Länder tatsächlich durchgeführten Impfungen pro Woche wie geplant verdoppelt werden", heißt es dazu im Bund-Länder-Beschluss. Regelmäßige Tests seien ein weiterer Baustein, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. "Sie können aber nur ein flankierendes und überbrückendes Instrument sein, sind aber ganz sicher nicht der Weg, um aus der Pandemie herauszukommen", stellt Wollseifer klar. Außerdem gebe es hier zunächst noch viele offene Fragen zu klären.

Jürgen Karpinski Foto: © ProMotorJürgen Karpinski Foto: © ProMotor

Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist nicht zufrieden mit den Beschlüssen. "Da sich die Inzidenzzahlen täglich ändern, sind diese Regelungen weder für die Kunden noch für die Betriebe berechenbar", sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. "Ohne den täglichen Blick auf die aktuellen Inzidenzzahlen kann ich gar nicht entscheiden, ob mein Betrieb jetzt teilweise oder ganz öffnen darf.“ Bei mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten werde es dann völlig unübersichtlich. "Wir können nicht nachvollziehen, warum unsere großzügig dimensionierten Autohäuser mit ihren erprobten Hygienekonzepten jetzt nicht sofort wieder bundesweit öffnen dürfen, wie es etwa den Gartenmärkten erlaubt wird."

"Autohäuser sind keine Corona-Hotspots"

Vom Flächenangebot seien Autohäuser vergleichbar mit Gartenmärkten, und was den Andrang der Kunden betrifft, seien sie mit Sicherheit noch besser für eine sofortige Öffnung aufgestellt. Karpinski: Autohäuser sind keine Corona-Hotspots. Wir brauchen den Schwung des Frühjahrsgeschäfts, das nun schon zum zweiten Mal in Folge größtenteils auszufallen droht“, so Karpinski. "Wir brauchen diesen Schwung sofort und bundeseinheitlich und nicht tröpfchenweise und regional begrenzt."

Text: / handwerksblatt.de