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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Für traditionelle handwerkliche Produkte ist ein Schutz der Produktbezeichnung auf europäischer Ebene vorgesehen. (Foto: © Oleg Dudko/123RF.com)
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April 2022
Mit einem neuen europäischen Qualitätssiegel will die EU-Kommission regionale Handwerksprodukte schützen. Besonders kleine und mittlere Betriebe sollen von dem Herkunftslabel profitieren.
Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung für handwerkliche und industrielle Produkte zum Schutz des geistigen Eigentums vorgeschlagen. Mit neuen geografischen Angaben will die Kommission Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken.
Für traditionelle handwerkliche und industrielle Produkte wie Natursteine, Schmuck, Textilien, Spitzen, Besteck, Glas und Porzellan ist ein Schutz der Produktbezeichnung auf europäischer Ebene vorgesehen. Bisher gibt es ein entsprechendes Herkunftslabel nur für Lebensmittel. Dazu gehören etwa Schwarzwälder Schinken oder Spreewälder Gurken.
"Europa verfügt über ein außergewöhnliches Erbe an handwerklichen und industriellen Produkten von Weltruf. Es ist an der Zeit, diesen Herstellern – wie Lebensmittel- und Weinerzeugern – ein neues Recht des geistigen Eigentums zu verleihen, das das Vertrauen in ihre Produkte sowie deren Sichtbarkeit erhöht, indem es für ihre Authentizität und ihren Ruf bürgt", erklärt EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.
Die Kommission hofft, dass durch die Regeln der neuen Verordnung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden können. Außerdem sollen sie zur Entwicklung des Tourismus, auch in den ländlicheren oder wirtschaftlich schwächeren Gebieten, beitragen.
Damit Produkte geschützt werden können, müssen sie drei Kriterien erfüllen, die sich auf "geografisch verwurzelte Produktqualität" beziehen: Sie müssen ihren Ursprung in einem abgrenzbaren Ort, Region oder Land haben. Ihre Eigenschaften müssen wesentlich auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen sein und mindestens ein Produktionsschritt muss in dem bestimmten geografischen Gebiet erfolgen.
Hersteller der in Frage kommenden Produkte können mittels eines zweistufigen Antragsverfahrens ein Qualitätslabel beantragen, um ihre Produktbezeichnungen zu schützen. Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden.
In einem ersten Schritt übermittlen die Erzeuger ihren Antrag an die Behörden der Mitgliedstaaten. Die Behörden auf nationaler Ebene prüfen den Antrag, führen das nationale Einspruchsverfahren durch und reichen nach einem positiven Ergebnis der Prüfung einen Unionsantrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein.
Danach prüft das EUIPO Anträge, führt ein weltweites Einspruchsverfahren durch und trifft eine Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung des Schutzes. Sobald die Entscheidung über die Eintragung getroffen ist, trägt das Amt im Unionsregister den eingetragenen Namen, die eingetragene Klasse und die eingetragenen Ursprungsländer des Produkts ein.
Dann können Hersteller mit der geschützten geografischen Angabe werben und sie mit einem Logo auf der Produktkennzeichnung anbringen. Außerdem soll die Verordnung einen besseren Schutz der Hersteller in der EU auf Drittmärkten wie China besser schützen, indem ehrgeizigere Bestimmungen über geografische Angaben in bilateralen Handelsabkommen der EU festgelegt werden
Der Vorschlag der Kommmission basiert auf dem Aktionsplan für geistiges Eigentum. Sie kommt damit Aufrufen von Herstellern, regionalen Behörden sowie des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen nach, die die Kommission aufgefordert hatten, einen Rechtsrahmen für den Schutz handwerklicher und industrieller Produkte zu schaffen.
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