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HWK Münster | Juni 2026
KI-Sprechtag: individuelle Beratung
Am 8. Juli von 9 bis 12 Uhr bietet die Handwerkskammer Münster gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen einen KI-Sprechtag an.
Mit dem Regionalplan Ruhr werden die Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region festgelegt. (Foto: © Christopher Hoffmanns/123RF.com)
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Juni 2026
Nachdem das OVG Münster den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt hat, ist unklar, wie es mit der Flächenplanung weitergeht. Das Handwerk fordert Rechtssicherheit und einen klaren Fahrplan für das weitere Verfahren.
Mit dem Regionalplan Ruhr werden die Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region festgelegt. Er bestimmt, wie die Städte und Kreise ihre Flächen nutzen, zum Beispiel für die Wirtschaft, für Siedlungen, für Flächen zum Ausbau erneuerbarer Energien oder für Umweltschutzflächen. Erarbeitet wurde der Plan vom Regionalverband Ruhr (RVR). Zum Verbandsgebiet gehören die Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen und die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Diesen Plan hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster jetzt für unwirksam erklärt und begründet das auch mit einer mangelhaften Bedarfsermittlung auf Grundlage veralteter Zahlen. Das Handwerk der Region Ruhr wertet das Urteil als "spürbaren Dämpfer für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Ruhrgebiets". Der RVR müsse die schriftlichen Urteilsgründe zügig auswerten, sobald sie vorliegen, fordert das Handwerk. Danach müsse der Verband die beanstandeten Punkte rechtssicher nacharbeiten und einen klaren Fahrplan für das weitere Verfahren festlegen.
Die Wirtschaft brauche eine verlässliche Entwicklungsperspektive für gewerbliche Flächen. "Das Urteil des OVG Münster ist ein ernstzunehmender Rückschlag für die Standortentwicklung im Ruhrgebiet. Die Wirtschaft braucht Klarheit darüber, wo gewerbliche Flächenentwicklungen mittel- und langfristig möglich sein werden. Gleichzeitig gilt: Mit dem Urteil entsteht kein unmittelbares planungsrechtliches Vakuum. Die Kommunen verfügen über gültige Flächennutzungspläne, die die Grundlage für aktuelle Verfahren bilden", sagt Andreas Ehlert, Präsident der bei Handwerk Region Ruhr federführenden Handwerkskammer Düsseldorf.
HintergrundHier lesen Sie mehr zum Wirtschaftsflächengipfel.Mit dem Wirtschaftsflächengipfel Ruhr habe das Ruhrgebiet gerade erst ein starkes Zeichen für die Aktivierung von Wirtschaftsflächen gesetzt. Dieses Aufbruchssignal dürfe nicht durch eine langanhaltende Phase der Unsicherheit ausgebremst werden. Ehlert: "Ohne verlässliche Flächenperspektiven werden unternehmerische Entscheidungen verschoben. Deshalb kommt es jetzt darauf an, den Blick nach vorne zu richten. Der Ball liegt jetzt beim RVR. Er muss gemeinsam mit den Kommunen einen belastbaren und rechtssicheren Weg für die Entwicklung der Region aufzeigen, bei dem alle an einem Strang ziehen. Einen jahrelangen Schwebezustand kann sich der Wirtschaftsstandort Ruhrgebiet nicht leisten."
Handwerk Region RuhrDie Handwerksorganisationen in der Region Ruhr – die drei Handwerkskammern Münster , Dortmund und Düsseldorf sowie neun Kreishandwerkerschaften - haben sich 2018 in der Arbeitsgemeinschaft "Handwerk Region Ruhr" zusammengefunden, um ihre politischen Positionen gemeinsam und auf regionaler Ebene zu vertreten.
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