Foto: © citadelle/123RF.com
HWK des Saarlandes | September 2025
Fachseminar Ladungssicherung
Diese Veranstaltung vermittelt die Sachkunde, um als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV 2 (6) und dem ArbSchG 7 bestellt werden zu können.
Rückwirkend zum 1. März erhalten Auszubildende im Bäckerhandwerk mehr Geld. (Foto: © wavebreakmediamicro/123RF.com)
Vorlesen:
Juli 2021
Das Arbeitsministerium hat den neuen Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Azubis des Bäckerhandwerks für allgemeinverbindlich erklärt.
Nachdem sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Tarifvertrag über Vergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks verständigt hatten, hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Vertrag jetzt für allgemeinverbindlich erklärt.
Der neue Vertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. Der Bäckerverband hatte gemeinsam mit der NGG beim BMAS beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Das BMAS hat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nun am 2. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist sie rückwirkend zum 1. März rechtskräftig.
Ab 01. März 2021:
Ab 1. Februar 2022:
Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Kommentar schreiben